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Balkonkraftwerk-Rechtslage: Gesetzes-Guide zum Balkonstrom

Jee-Won Seo
Buch in einer Hand mit Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk-Rechtslage: Gesetzes-Guide zum Balkonstrom Die Gesetzeslage im Bereich der Stecker-Solaranlagen gleicht einem Dschungel. Unser Gesetzes-Guide zur Balkonkraftwerk schafft Klarheit.

Update: Das Solarpaket I ist offiziell in Kraft getreten. Damit wurde auch die Obergrenze der Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Wenn dein Balkonkraftwerk noch auf 600 Watt gedrosselt ist, kannst du die Leistung also auf 800 Watt einstellen. Solltest du noch einen älteren, rückwärtsdrehenden Stromzähler haben, kannst du ihn übergangsweise weiter nutzen – bis der Netzbetreiber ihn austauscht. Außerdem musst du dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim Netzbetreiber. Von der Einspeiseleistung über die Montagehöhe bis hin zu Förderungen: Gesetzeslage, Rechte und Pflichten im Bereich der Stecker-Solaranlagen gleichen einem undurchsichtigen Dschungel. Unser Gesetzes-Guide zur Balkonkraftwerk-Rechtslage hilft dir, den Durchblick zu behalten. Die wichtigsten Themen findest du hier alle auf einen Blick.

Der größte Vorteil von Steckersolargeräten liegt darin, dass du sie in der Regel auch als Laie anschließen darfst. So sparst du unkompliziert Strom und leistest einen Teil zur Energiewende. In unserem Beitrag erklären wir Balkonkraftwerke im Detail.

Schauen wir uns nun an, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Anlage als Balkonkraftwerk gilt.

Rechte und Pflichten für den Montageort eines Balkonkraftwerks

Die wichtigste Frage zuerst: Darfst du überhaupt ein Balkonkraftwerk montieren? Bist du Eigentümer eines Einfamilienhauses, gibt es in der Regel wenige Hürden. Und mit Inkrafttreten des Solarpaket 1  hat sich auch für  Mieter die Situation deutlich verbessert.

Balkonkraftwerke wurden durch das Solarpaket 1 in die sogenannten „privilegierten Maßnahmen" nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Das bedeutet, dass du als Mieter oder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Genehmigung bestimmter baulicher Veränderungen hast, die zur Installation eines Balkonkraftwerks erforderlich sind.

Zu diesen privilegierten Maßnahmen zählen bereits der Einbau von barrierefreien Einrichtungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zum Einbruchschutz und der Anschluss von Glasfaserkabeln. Anders ausgedrückt: Dem Mieter darf man Balkonkraftwerke nicht mehr grundsätzlich untersagen.

Ausnahmefälle sind natürlich Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen, hier greifen spezielle Vorschriften. Ein weiterer Sonderfall ist die Montage eines Balkonkraftwerks im Schrebergarten. Die Vorschriften und Regularien unterscheiden sich hier teils deutlich und können von Kleingartenverein zu Kleingartenverein unterschiedlich sein. Kläre hier zur Sicherheit vor dem Kauf ab, ob der Betrieb eines Balkonkraftwerks möglich ist.

Montage und Höhe des Balkonkraftwerks

Das “Ob” ist geklärt, nun folgt die Frage nach dem “Wie”. Wie eingangs erwähnt, bieten sich verschiedene Varianten an, um ein Balkonkraftwerk zu montieren. Die gängigsten Varianten sind hier die Montage am Balkon, an der Fassade, auf dem Dach oder auf ebenen Flächen wie Garagendächern, in Gärten oder auf Terrassen. Hast du vor, dein Kraftwerk am Balkon zu montieren, stolperst du eventuell über die sogenannte Vier-Meter-Grenze. 

Lange ging man davon aus, dass klassische Module nur bis zu einer Höhe von vier Metern an Balkonen montiert werden dürfen. Über dieser Höhe war es nach dieser Auffassung nötig, spezielle, leichtere und bruchsichere Module zu verbauen. Diese Ansicht gilt mittlerweile allerdings als überholt. Was es im Detail mit der sogenannten Vier-Meter-Grenze auf sich hat, kannst du hier nachlesen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du in jedem Fall auf eine korrekte Montage unter Berücksichtigung möglicher Windlasten und anderer Umwelteinflüsse achten.

Leistung des Balkonkraftwerks

Du hast eine Anlage gefunden, die zu deiner Wohnsituation und den gegebenen Platzverhältnissen passt? Sehr gut, werfen wir nun einen Blick auf die maximale Einspeiseleistung. Dieses Maximum bezieht sich nicht auf die Einzel-, beziehungsweise Gesamtleistungen deiner Module, sondern auf die ins Netz eingespeiste Leistung der gesamten Anlage. Stand August 2024 ist diese begrenzt auf maximal 800W. Warum mehr Solarmodule dennoch Sinn machen können, liest du in diesem Artikel.

Wie viel Strom eingespeist wird, lässt sich über den Wechselrichter steuern. Neben Modellen mit festen Voreinstellungen gibt es hier auch Varianten, bei denen die Einspeiseleistung angepasst werden kann. Wenn dein Balkonkraftwerk noch auf 600 Watt gedrosselt ist, kannst du die Leistung also auf 800 Watt einstellen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

Balkonkraftwerk in Kombination mit weiteren Anlagen

Ein Anwendungsfall, zu dem uns häufiger Anfragen erreichen, ist der gemeinsame Betrieb eines Balkonkraftwerks und einer klassischen PV-Anlage. Hier sollte vor allem beachtet werden, wie genau das Balkonkraftwerk installiert werden soll. Je nachdem, ob es mit der bestehenden PV-Anlage verbunden wird oder eigenständig angeschlossen wird, ergeben sich verschiedene technische Anforderungen.

Rechtlich betrachtet gibt es hier zwei weitere Stolpersteine. Zum einen ist fraglich, ob es sich lohnt, auf die EEG-Vergütung für den vom Balkonkraftwerk produzierten Strom zu bestehen. Zum anderen ist nicht abschließend geklärt, ob die Anlagen rechtlich zusammengefasst werden oder als einzelne Anlagen betrachtet werden. Nähere Infos findest du in unserem Beitrag zum Thema PV-Anlage und Balkonkraftwerk parallel betreiben.

Wie sieht es mit dem Betreiben mehrerer Balkonkraftwerke gleichzeitig aus? Hier verhält es sich wie folgt: Solange die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, ist der Anschluss von mehreren Balkonkraftwerken pro Haushalt in Deutschland grundsätzlich möglich.

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Grundsätzlich muss sich an das Energiewirtschaftsgesetz und das Regelwerk des VDE gehalten werden.
  • Die Mini-PV-Anlagen dürfen pro Zähler nicht mehr als 800 Watt ins Stromnetz einspeisen.
  • Es ist erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke zu installieren, solange sie die 800-Watt-Grenze insgesamt nicht überschreiten und an unterschiedliche Stromkreise angeschlossen werden.
  • Der Betrieb von mehreren Balkonkraftwerken mit einer Gesamtleistung von über 800 Watt erfordert die professionelle Installation und Anmeldung durch eine Elektrofachkraft.

Anschluss des Balkonkraftwerks

Auch der Anschluss des Balkonkraftwerks ans Hausnetz unterliegt Vorschriften. Es gibt drei Möglichkeiten dein Balkonkraftwerk anzuschließen:

Der Festanschluss

Ähnlich wie bei einer klassischen Photovoltaikanlage, wird das Balkonkraftwerk über eine separate Leitung fest mit dem Hausnetz verbunden. Hierfür benötigst du die Unterstützung einer qualifizierten Elektrofachkraft.

Wieland-Stecker

Eine weitere Möglichkeit zum Anschluss des Balkonkraftwerks ist die sogenannte Wieland-Steckdose. Um dein Balkonkraftwerk mit diesem speziellen Stecker anzuschließen, ist ebenfalls die Unterstützung einer qualifizierten Elektrofachkraft nötig.

Schuko-Steckdose

Die bequemste und einfachste Möglichkeit ist, dein Balkonkraftwerk via Schutzkontakt-Stecker anzuschließen, kurz Schuko. Hierfür wird die Anlage über einen klassischen Schuko-Stecker und eine Steckdose mit deinem Hausnetz verbunden. Eine qualifizierte Elektrofachkraft ist hierfür nicht nötig.

Gut zu wissen: Entgegen sich hartnäckig haltenden Behauptungen ist weder ein Festanschluss noch die Wieland- Steckdose gesetzlich vorgeschrieben. Die Verwendung des Schuko-Steckers ist also völlig ausreichend. Du darfst die Anlage also auch ohne Elektriker anschließen und in Betrieb nehmen.

Balkonkraftwerk und Stromzähler

Bevor der von dir produzierte, aber nicht verbrauchte Strom ins Netz fließt, muss er vorbei an deinem Stromzähler. Unterschieden wird hier zwischen:

  • Analoge Stromzähler ohne Rücklaufsperre 
  • Analoge Stromzähler mit Rücklaufsperre 
  • Digitale Stromzähler 
  • Digitale Stromzähler mit Zweirichtungszähler 
  • Smarte Stromzähler, also sogenannte moderne Messeinrichtungen

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 haben sich die Regelungen für Stromzähler beim Betrieb von Balkonkraftwerken verändert. Früher war es zwingend notwendig, dass dein Stromzähler nicht rückwärtsläuft, um Fehler in deiner Stromrechnung zu vermeiden. Diese Vorgabe wurde nun gelockert. Erfahre hier mehr über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Zählerarten!

 

Förderungen und Balkonkraftwerke

Neben dieser langen Liste an Pflichten und Vorschriften hast du als Verbraucher auch Rechte. So stehen dir je nach Bundesland, Stadt, Kommune oder Landkreis verschiedene Fördermittel zu. Leider gibt es hier keine einheitlichen Regelungen. Auch der Zeitpunkt der Beantragung kann eine Rolle spielen. So gibt es beispielsweise Förderungen, welche du bereits vor dem Kauf deines Balkonkraftwerks beantragen musst, um diese zu erhalten. In unserem Beitrag über Förderungen von Balkonkraftwerken erfährst du alles im Detail.

Anmeldung des Balkonkraftwerks

Hast du aufmerksam mitgelesen, hast du nun alles im Blick, was du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks beachten solltest. Stand August 2024 bist du verpflichtet, deine Anlage im Markstammdatenregister einzutragen. Schauen wir uns beide Vorgänge im Detail an:

Anmeldung im Markstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist eine staatliche Datenbank aller Anlagen im deutschen Energiesystem. Neben deinem Balkonkraftwerk sind hier also auch Biogasanlagen, große Photovoltaikparks oder klassische Kraftwerke hinterlegt. Die Anmeldung erfolgt online auf der Website des Marktstammdatenregisters.

Anmeldung beim Netzbetreiber und mögliche Strafen

Gedanken zu 9 Sekunden Anmeldung beim Netzbetreiber und mögliche Strafen Netzbetreiber sind für die Errichtung, den Ausbau und die Instandhaltung des Stromnetzes in ihrer jeweiligen Region zuständig. Sie sorgen für die Netzsicherheit und stellen sicher, dass bei Arbeiten am Netz kein Strom mehr fließt. Um eine Überlastung des Netzes durch zusätzlich eingespeisten Strom von Balkonkraftwerken zu vermeiden, ist es wichtig, dass diese Anlagen ordnungsgemäß angemeldet werden.

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I musst du dein Balkonkraftwerk jedoch nicht mehr selbst beim Netzbetreiber anmelden. Diese Aufgabe übernimmt nun das Marktstammdatenregister. Sobald du dein Balkonkraftwerk dort registrierst, informiert das Register automatisch deinen zuständigen Netzbetreiber. Dadurch wird sichergestellt, dass das Stromnetz stabil bleibt und du keinen zusätzlichen Aufwand hast.

Hinweis: Auch wenn du die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr selbst vornehmen musst, bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend. Unterlässt du diese, können mögliche Strafen oder Bußgelder auf dich zukommen.

Nichtanmeldung des Balkonkraftwerks

Die Anlage nicht anzumelden, kann einiges an negativen Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß Paragraf 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen Betreiber nicht angemeldeter oder nicht konformer Anlagen eine Strafe an den jeweiligen Netzbetreiber zahlen. Letzteres ist beispielsweise bei nicht konformen Stromzählern ohne Rücklaufsperre der Fall. Die Strafzahlungen können hier bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Leistung betragen.

Abgesehen von einer Geldstrafe kann eine Nichtanmeldung auch negative Konsequenzen im Schadensfall nach sich ziehen, da durch das Balkonraftwerk verursachte Schäden so eventuell nicht versichert sind. Was du bei deiner Versicherung deines Balkonkraftwerks beachten musst, liest du im nächsten Abschnitt.

Versicherung und Haftung im Schadensfall durch ein Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke sind eine sehr sichere Möglichkeit, Strom zu erzeugen.

Im Versicherungsfall könnte ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk dennoch negative Konsequenzen nach sich ziehen. Entsteht beispielsweise ein Brand durch einen Defekt, können Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung sich weigern, für diesen aufzukommen. Außerdem bestünde die Möglichkeit, für mögliche Schäden am Netz sowie eventuelle Ausfälle aufkommen zu müssen. Alles zum Thema Balkonkraftwerk und Versicherung findest du hier.

Einspeisevergütung

Als Stromproduzent, welcher Strom ins öffentliche Netz einspeist, hast du theoretisch auch Anspruch auf eine entsprechende Vergütung. Stand November 2023 liegt diese bei 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Zum Vergleich: Der Preis für den vom Verbraucher bezogenen Strom liegt derzeit im Schnitt bei etwa 37 Cent/kWh. Da du mit einem Balkonkraftwerk deutlich weniger Strom produzierst als beispielsweise mit einer 10kWp Photovoltaikanlage, solltest du hier genau rechnen. Berücksichtigt man die bürokratischen Hürden sowie die laufenden Kosten, fährst du in der Regel besser damit, möglichst viel selbst produzierten Strom auch selbst zu nutzen. Details zum Thema Einspeisevergütung findest du hier.

Fazit

Der Markt für Balkonkraftwerke ist stets im Wandel. Produkte ändern sich, Bestimmungen werden verabschiedet, Normen festgelegt. Um das für dich am besten geeignete Balkonkraftwerk zu finden, ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben – auch was Gesetze und Vorschriften betrifft. Wenn du immer noch unsicher bist oder Fragen ungeklärt geblieben sind, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Unser Supportteam hilft dir gerne weiter.

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Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.