Solarpaket 1: Einfacher zum Balkonkraftwerk

Mit Inkrafttreten des Solarpaket I sind viele bürokratische Hürden für die Nutzung von Solarenergie gefallen. Unter anderem müssen Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Und auch die
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur wurde
deutlich vereinfacht. Nachfolgend erfährst du alles Wissenswerte zur neuen Anmeldung - mitsamt anschaulicher Anleitung.

Balkonkraftwerk nach Solarpaket I anmelden

Noch bevor das Solarpaket I offiziell in Kraft getreten ist, wurde von der Bundesnetzagentur die Anmeldung im MaStR deutlich vereinfacht. Vor dem 1. April 2024 musstest du noch rund 20 Angaben zu deinem Balkonkraftwerk (BKW) machen. Mittlerweile müssen nur noch vier Angaben zur Mini-Solaranlage eingegeben werden (Anzahl der Module, Gesamtleistung der Module, Wechselrichterleistung, Voll- oder Teileinspeisung).

Obwohl die Mini-PV-Anlage meist als Balkonkraftwerk bezeichnet wird, kann sie auch auf anderen kleinen Flächen wie Fassaden, Terrassen, Garagen oder Schrägdächern installiert werden. Für Mieter oder Hausbesitzer, bei denen eine herkömmliche Solaranlage nicht infrage kommt, sind Stecker-Solargeräte besonders attraktiv. Da diese Anlagen steckfertig geliefert werden, brauchst du für die Installation keine Fachkraft.

Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt

Der Weg hin zu diesem Bürokratieabbau war jedoch nicht leicht: Über neun Monate hat sich die Bundesregierung mit dem Solarpaket I befasst, bis es am 16. Mai 2024 endlich in Kraft getreten ist. Für die mit dem neuen Gesetz einhergehenden Vereinfachungen für Solarenergie hat sich das
Warten jedoch gelohnt:

Mini-Solaranlage mit altem Stromzähler anmelden

Mindestens einmal im Jahr, nämlich dann, wenn wir für unsere Stromanbieter den Zählerstand ablesen müssen, wirft jeder von uns einen Blick auf den Stromzähler. Welches Gerät wir da vor uns sehen, ist allerdings sehr unterschiedlich. Während viele bereits einen modernen, digitalen Zähler haben, steht in einigen Wohnungen und Häusern auch noch ein analoger Einrichtungszähler – auch Ferraris-Zähler genannt.

Vor Inkrafttreten des Solarpakets I war ein solcher Stromzähler ein echtes Problem, wenn es darum ging, ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Selbstgenerierter Solarstrom, der nicht von Haushaltsgeräten genutzt wird, fließt ins öffentliche Stromnetz. Dabei dreht sich ein Ferraris-Zähler rückwärts. Und das wurde bis zum Solarpaket I nach § 268 des Strafgesetzbuchs (StGB) als "Fälschung technischer Aufzeichnungen" angesehen. Also mussten Solarfans den alten, analogen Stromzähler früher noch vor Inbetriebnahme eines BKW nach Aufforderung durch den Netzbetreiber austauschen lassen.

Mittlerweile ist das Schnee von gestern. Mit Inkrafttreten des Solarpakets I darfst du dein Balkonkraftwerk vorübergehend auch mit einem Ferraris-Zähler betreiben – solange du die Anlage im MaStR anmeldest. Die Bundesnetzagentur schickt diese Daten nämlich an deinen Messstellenbetreiber. Dieser hat dann nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur vier Monate Zeit, einen geeichten Zweirichtungszähler zu installieren. In der Regel musst du dafür nichts bezahlen.

Stecker-Solargerät mit 800 statt 600 Watt anmelden

Die Leistungsobergrenze für Stecker-Solargeräte wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Parallel wurde auch für die installierte Leistung einer Anlage eine Obergrenze festgelegt. Diese liegt bei 2000 Watt-Peak. Damit ist es auch möglich, z. B. eine Anlage mit vier Solarmodulen (Standardgröße) zu betreiben. Die installierte Leistung gibt an, wie viel Strom die Solarmodule theoretisch unter Optimalbedingungen liefern können. Die neue Obergrenze soll also dafür sorgen, dass deine Anlage auch bei bewölktem Wetter einen guten Ertrag liefert.

Durch die neuen Leistungsgrenzen ist es dir allerdings nicht nur möglich, eine Neu-Anlage mit 800 Watt Leistung zu kaufen. In den meisten Fällen kannst du auch deine 600-Watt-Anlage über den Wechselrichter auf 800 Watt entdrosseln.

Muss ich mein Balkonkraftwerk im MaStR anmelden?

Kurz gesagt: Ja. Auch wenn eine Strafe bei Nichtanmeldung eher unwahrscheinlich ist, müssen alle Energieerzeugungs Anlagen in Deutschland im MaStR registriert sein.

Jede Registrierung sorgt dafür, dass Daten zur Energiewende gesammelt werden und dafür, dass die Netzbetreiber das Stromnetz stabil halten können. Darüber hinaus kannst du nach der Anmeldung von Förderungen und auch von einer Einspeisevergütung profitieren.

Gut zu wissen:

Wir empfehlen, den Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms so hoch wie möglich zu halten. Bei 800-Watt-Anlagen lohnt sich die EEG-Vergütung in den meisten Fällen nicht.

Video-Anleitung

Damit deine Anmeldung im MaStR auch reibungslos funktioniert, findest du hier eine anschauliche Video-Anleitung:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Neben dem Video haben wir hier in einer ausführlichen Anleitung jeden Schritt einzeln aufgeführt:

Benutzerkonto anlegen

1. Gehe auf die Website marktstammdatenregister.de und klicke auf das Feld „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ anschließend auf „Registrierung einer Solaranlage“.

2. Wähle das Feld „Steckfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus. Wenn du noch nicht im Marktstammdatenregister registriert bist, klicke nun bei der Frage: „Sind Sie bereits im Marktstammdatenregister registriert“ auf „Nein“.

3. Wenn du privat ein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmst, beantworte die Frage „Registrieren Sie Ihre eigene Solaranlage, die von Ihnen privat betrieben wird?“ mit „Ja“. Wähle dann kommenden Frage aus, ob du noch planst, eine Anlage in Betrieb zu nehmen, oder ob diese bereits in Betrieb ist.

4. Wenn du noch nicht im Marktstammdatenregister registriert bist, klicke nun auf „Registrierung starten“ und gib die Daten zu deiner Person an.

Balkonkraftwerk registrieren

5. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine E-Mail, in der du dein Konto bestätigen musst. Dazu musst du in der Mail nur auf den Bestätigungslink klicken. Nun kannst du dich unter marktstammdatenregister.de in dein Benutzerkonto einloggen und dort den Punkt „Einheit registrieren“ auswählen. 6. Wiederhole nun die Schritte 3 bis 7.

7. Bei „Art der Einheit“ musst du bei „Stromerzeugung“ das Häkchen setzen. Die „Art der Stromerzeugung“ ist die „Solare Strahlungsenergie“.

8. Wähle aus, ob die Anlage „In Planung“ oder „In Betrieb“ ist und gib deinem Balkonkraftwerk anschließend einen Namen.

9. Gib an, zu welchem Datum du deine Einheit in Betrieb nehmen möchtest (falls Sie sich noch in Planung befindet) und ergänze die Daten um den Standort deiner Anlage.

10. Bei der Frage „Errichtungsort der Solaranlage (Lage)“ musst du „Steckerfertige Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk)“ auswählen. Nun gibst du die Anzahl der Module, die Leistung der Module und deine Wechselrichterleistung an.

11. Wähle bei der nächsten Frage aus, dass du einen Teil des von deinem Balkonkraftwerk erzeugten Stroms selbst nutzen willst (Teileinspeisung).

12. Zu guter Letzt musst du die Zählernummer deines Stromzählers und deinen Netzbetreiber angeben. Das letzte Feld „Vom Netzbetreiber vergebene Identifikations-Nummer für die Einheit“ kann frei gelassen werden.

Herzlichen Glückwunsch, du hast es geschafft! Jetzt kannst du die Registrierung deiner neuen Mini-PV-Anlage abschließen und deine Sonnenernte einfahren.