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Solarpaket I in Kraft getreten: Strom selbst zu erzeugen wird einfacher

Jee-Won Seo
Solarpaket I in Kraft getreten: Strom selbst zu erzeugen wird einfacher

Das Solarpaket I ist in Kraft getreten. Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung für einen unbürokratischeren Zugang zu nachhaltiger Energie sorgen. Doch was bedeuten die Maßnahmen eigentlich für Balkonkraftwerke?

Über neun Monate war die Bundesregierung mit dem Solarpaket I beschäftigt. Ende April wurde das Paket dann im Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 15. Mai 2024 tauchte das Solarpaket I dann im Bundesgesetzblatt auf. Damit war klar: Ab dem 16. Mai 2024 gelten die neuen Regelungen. Doch was gilt jetzt eigentlich? Und was ändert sich für die Besitzerinnen und Besitzer von Balkonkraftwerken? Ein Überblick.

Der Kerngedanke des Solarpakets I ist vor allem folgender: Weg von den Bürokratie-Hürden, hin zu attraktiven Energiealternativen. Um das zu erreichen, bringt das Solarpaket I einige Neuerungen mit sich – auch für Balkonkraftwerke:

Vereinfachte Anmeldung

Bisher mussten Balkonkraftwerke sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Mit dem Solarpaket I entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Du musst dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister eintragen. Das geht schnell und unkompliziert – ganz ohne Papierkram. Die Bundesnetzagentur informiert anschließend deinen Netzbetreiber darüber, dass du ein Balkonkraftwerk ans Netz angeschlossen hast.

Der Vorteil für dich: Du musst dich nicht mehr durch mehrere Anmeldeformulare wühlen. Im Marktstammdatenregister müssen nur noch wenige Angaben gemacht werden und schon kann’s losgehen. Die Bundesnetzagentur hat hierzu eine „Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke“ zur Verfügung gestellt.

Nutzung von rückwärtslaufenden Zählern

Betreiberinnen und Betreiber von Balkonkraftwerken müssen nicht mehr auf den Einbau eines neuen Zählers warten. Alte rückwärtslaufende Zähler dürfen übergangsweise weiterhin verwendet werden, bis ein neuer geeichter Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber eingebaut wird.

Der Vorteil für dich: Du kannst mit deinem Balkonkraftwerk gleich loslegen – selbst dann, wenn du noch einen älteren Zähler ohne Rücklaufsperre hast. Voraussetzung ist allerdings, dass du deine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister anmeldest. Die Bundesnetzagentur leitet diese Daten an deinen Messstellenbetreiber weiter, der deinen Zähler spätestens vier Monate nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen muss.

Erhöhung der Leistungsgrenze

Die bisherige Obergrenze von 600 Watt für Balkonkraftwerke wird auf 800 Watt angehoben, was mehr Leistung und somit eine höhere Stromproduktion ermöglicht. Gleichzeitig wurde auch eine Obergrenze für die maximale installierte Leistung festgelegt. Diese liegt nun bei 2000 Watt-Peak. Dadurch soll es auch bei nicht optimalen Wetterbedingungen möglich sein, das Maximum aus einem Balkonkraftwerk herauszuholen.

Der Vorteil für dich: Du kannst dir jetzt ein Balkonkraftwerk zulegen, welches deutlich mehr Ertrag einbringt. Solltest du bereits stolzer Besitzer oder stolze Besitzerin einer Mini-Solaranlage sein und diese ist auf 600 Watt gedrosselt, kannst du die Drosselung entfernen oder bei Geräten mit 1600-Watt-Wechselrichtern, wie unserem Bestseller Yuma Flat (1305+) oder Yuma Flat (1740+) auf 800 Watt hochsetzen.

Fazit

Das Solarpaket I erleichtert die Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich und beseitigt einige bürokratische Hürden. Zwar müssen noch manche Stolpersteine wie die noch ausstehende VDE-Norm für Steckersolargeräte oder die Aufnahme von Mini-Solaranlagen in die Liste privilegierter baulicher Maßnahmen angegangen werden. Dennoch ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um in die eigene Stromproduktion einzusteigen. Wenn du gleich damit starten willst: Mit den Yuma-Komplettsets sparst du bares Geld und kannst dich auf beste Qualität und Service verlassen. 

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Jee-Won Seo

Jee-Won Seo ist Head of Content bei Yuma und blickt auf eine langjährige Erfahrung im Online-Marketing zurück.