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Wie viele Balkonkraftwerke sind pro Haushalt erlaubt?

Andreas König
Balkonkraftwerk auf Flachdach

Wann ist es sinnvoll, mehrere Balkonkraftwerke pro Haushalt zu betreiben? Alles wichtige erfährst du hier.

In Deutschland gibt es klare Richtlinien, wie viele Balkonkraftwerke pro Haushalt zulässig sind. Was diese beinhalten und ob es sich überhaupt lohnt, mehrere Mini-PV-Anlagen zu betreiben, erfährst du in diesem Beitrag.

Wer mit seinem ersten Balkonkraftwerk zufrieden ist, kommt vielleicht irgendwann auf die Idee, die bestehende Anlage zu erweitern. Denn mehr Balkonkraftwerke bedeuten schließlich auch mehr selbsterzeugter Strom, oder? Ganz so leicht ist die Rechnung leider nicht. Denn in Deutschland ist die Wattzahl, die in das Stromnetz eingespeist werden darf, reglementiert – und indirekt auch die Zahl der Balkonkraftwerke in einem Haushalt.

Kurz und knapp: Was ist legal?

Die Vorschriften können im Energiewirtschaftsgesetz und dem Regelwerk des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) nachgelesen werden. Die beiden wichtigsten Regelungen schreiben vor, dass

  • Balkonkraftwerke pro Stromzähler nicht mehr als 800 Watt erzeugen dürfen und
  • nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis angeschlossen werden darf.

Was das konkret bedeutet, erfährst du jetzt.

Was bedeutet die 800-Watt-Grenze?

Ein Balkonkraftwerk besteht üblicherweise aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, mit dem die erzeugte elektrische Energie umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist wird. Diese Wechselrichter dürfen aktuell nicht mehr als 800 Watt ins Stromnetz einspeisen – das regelt die Norm VDE-AR-N 4105.

Wichtig: Die 800-Watt-Grenze bezieht sich dabei auf einen Stromzähler. Wenn du also über mehrere Stromzähler verfügst, kannst du theoretisch auch mehrere Balkonkraftwerke á 800 Watt betreiben. Hast du nur einen Zähler und möchtest trotzdem mehrere 600-Watt-Anlagen betreiben, musst du die Anlagen wie eine große Photovoltaikanlage durch eine Elektrofachkraft anschließen und anmelden lassen.

Heißt das, ich darf nur ein Balkonkraft pro Haushalt nutzen?

Nein, tatsächlich dürfen auch mehrere Balkonkraftwerke pro Zähler installiert werden, solange sie die Grenze von 800 Watt nicht überschreiten. Sprich, wenn man zum Beispiel ein Balkonkraftwerk mit einem 400-Watt-Wechselrichter installiert hat, kann man noch ein weiteres dieser Balkonkraftwerke montieren, ohne über die 800-Watt-Grenze zu kommen.

Falls man zwei Wechselrichter mit einer höheren Wattzahl hat, z. B. 800 Watt, kann man diese mithilfe einer DTU (Data Transfer Unit) auf jeweils 400 Watt drosseln.

Die Norm DIN 18015-2 regelt, wie viele Kreise mindestens in einer Wohnung vorhanden sein müssen. Das ist wichtig zu wissen, denn mehrere Mini-PV-Anlagen an einem Stromkreis zu betreiben ist in Deutschland nach der Norm VDE V 0100-551-1:2018-05 nicht zulässig.

Warum mehrere Balkonkraftwerke betreiben?

Es macht durchaus Sinn, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben. Denn je mehr Solarmodule angeschlossen sind, desto höher fallen die Energieerträge über den Tag verteilt und auch bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie etwa im Herbst oder Winter aus. Mehr hierzu erfährst du in unserem Artikel über Balkonkraftwerke mit vier Modulen.

Ebenfalls lohnen sich zwei Balkonkraftwerke, wenn du über einen Ost-West-Balkon oder eine ähnliche Fläche verfügst. Denn dann kannst du das verfügbare Sonnenlicht optimal nutzen. Voraussetzung hierfür ist ein auf das Balkonkraftwerk optimierte Verbrauchsverhalten. Wer zum Beispiel tagsüber, wenn die Sonnenerträge am höchsten sind, kaum zuhause ist und den Strom nicht speichert, speist den ungenutzten Strom ins öffentliche Netz. D. h. man profitiert selbst nicht von den höheren Erträgen, trägt aber dafür einen Teil zur Energiewende bei.

 

Fazit

Die Nutzung von mehreren Balkonkraftwerken pro Haushalt ist in Deutschland grundsätzlich möglich, solange die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Energiewirtschaftsgesetz und das Regelwerk des VDE.
  • Die Mini-PV-Anlagen dürfen pro Zähler nicht mehr als 800 Watt ins Stromnetz einspeisen.
  • Es ist erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke zu installieren, solange sie die 800-Watt-Grenze nicht überschreiten und an unterschiedliche Stromkreise angeschlossen werden.
  • Der Betrieb von mehreren Balkonkraftwerken mit einer Gesamtleistung von über 800 Watt erfordert die professionelle Installation und Anmeldung durch eine Elektrofachkraft.

Insgesamt lohnt sich die Installation mehrerer Balkonkraftwerke, da sie höhere Jahreserträge erzeugen. Zu beachten ist dabei, dass überschüssiger Strom unentgeltlich ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das heißt, entweder man stimmt sein Verbrauchsverhalten auf Balkonkraftwerke ab oder verschenkt den Strom und trägt einen Teil zur Energiewende bei.

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Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.