Startseite Welche Strafe droht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
News Welche Strafe droht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Welche Strafe droht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Andreas König
Welche Strafe droht, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Balkonkraftwerke müssen bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Doch welche Strafe droht eigentlich bei einer Nichtanmeldung?

Update: Das Solarpaket I ist offiziell in Kraft getreten. Damit musst du dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim Netzbetreiber.

Für Autos, Gewerbe, Menschen, Hunde oder sogar Bienenvölker besteht in Deutschland eine Meldepflicht. Und auch Balkonkraftwerke müssen bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Doch welche Strafe droht eigentlich bei einer Nichtanmeldung?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei den zuständigen Behörden nimmt nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Die Strafen, die bei einer Nichtanmeldung anfallen, können auf der anderen Seite ziemlich hoch sein.

Bei wem muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Wer ein Balkonkraftwerk erwirbt, muss es nach aktuellem Stand gleich doppelt anmelden: Denn bis 2024 muss die Anlage sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. 2024 soll schließlich die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und Balkonkraftwerke müssen nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

Der Netzbetreiber ist für die Errichtung, den Ausbau und die Instandhaltung des Stromnetzes einer Region zuständig. Da der Netzbetreiber sich darüber hinaus um die Sicherheit des Stromnetzes kümmert, müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden. So wird unter anderem sichergestellt, dass bei Arbeiten am Netz kein Strom mehr fließt. Außerdem soll durch die Anmeldung von Balkonkraftwerken verhindert werden, dass das Netz durch den von Balkonkraftwerken zusätzlich eingespeisten Strom zusammenbricht. Die Anmeldung beim Netzbetreiber hat auch den Vorteil, dass automatisch geprüft wird, ob der Stromzähler ausgetauscht werden muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dieser rückwärts läuft, weil Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur werden alle Daten zur Energie-Erzeugung und dem Energie-Verbrauch gesammelt, verwaltet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das dient unter anderem der Transparenz auf dem Energiemarkt und der Unterstützung von Netzbetreibern in puncto Netzplanung und Netzsicherheit. Dafür müssen der Bundesnetzagentur alle Energieerzeuger, also auch Balkonkraftwerke, gemeldet werden. Hier findet ihr alle Infos und nützliche Tipps rund um die Anmeldung einer Mini-Solaranlage.

Welche Strafen drohen bei Nichtanmeldung einer Mini-Photovoltaikanlage?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur anmeldet, begeht gemäß Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit. In der Theorie beträgt die Höchststrafe dafür 50.000 Euro. In der Praxis bewegen sich die Strafen in einem deutlich milderen, aber immer noch hohen Rahmen.

Im Sommer 2022 wurde der Paragraf 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aktualisiert. Seitdem müssen die Betreiber nicht angemeldeter oder nicht konformer Anlagen eine Strafe an den Netzbetreiber zahlen. Nichtkonforme Geräte sind unter anderem Balkonkraftwerke, die an einen veralteten Stromzähler angeschlossen sind. Die Strafzahlungen für nicht konforme Anlagen können bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierte Leistung betragen. Gemeint ist damit die Leistung, die die Solarmodule erzeugen können.

 

Ein Rechenbeispiel: Erzeugen die Solarmodule meiner Mini-PV-Anlage eine Leistung von 600 Watt, fallen monatlich sechs Euro Strafe an. Das klingt erstmal nicht viel, kann allerdings ziemlich teuer werden, wenn die Anlage schon länger in Betrieb ist. Für ein Jahr müsste der Nutzer 72 Euro zahlen. Für drei Jahre wären so bereits 216 Euro fällig.

70-%-Regelung

Im Sommer 2022 wurde ebenfalls die sogenannte 70-Prozent-Regelung aus dem EEG verbannt. Anschließend bestand bei vielen Besitzer:innen von Bestandsanlagen jedoch die Sorge, dass sie eine nicht konforme Anlage betreiben und somit womöglich eine Strafe an den Netzbetreiber zahlen müssen.

Zur Erklärung: Die 70-Prozent-Regelung besagte, dass Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen, die eine Leistung von bis zu 25.000 Watt erbringen können, nur 70 Prozent ihrer Leistung in das Netz einspeisen dürfen. Die Regelung beinhaltete jedoch keine Leistungsgrenze nach unten. Also fielen auch Balkonkraftwerke, die weit unter 25.000 Watt Leistung erzeugen, unter die 70-Prozent-Regelung.

Für alle neuen Balkonkraftwerke, die ab dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, gilt dieser Passus so nicht mehr. Auch für Bestandsanlagen, die eine Höchstleistung bis zu 7 Kilowatt Peak (kWp) erzeugen können, entfiel die 70-Prozent-Regelung zum Jahresbeginn. Bei Betreiber:innen von Bestandsgeräten über 7 kWp bestand aber die Befürchtung, dass Strafzahlungen ins Haus stehen. Denn die meisten Bestandsanlagen verfügen über keine 70-Prozent-Begrenzung.

Die Aktualisierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) zerstreute diese Sorge allerdings wieder. Darin wurde festgelegt, dass Bestandsanlagen nicht von den Zahlungspflichten der neuen Version des EEG betroffen sind.

Hat eine Nichtanmeldung einer Balkonsolaranlage Auswirkungen auf Versicherungen?

Auch im Versicherungsfall kann ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk für ein böses Erwachen sorgen. Sollte durch eine nicht angemeldete Mini-Solaranlage ein Schaden wie ein Brand durch einen Defekt in der Elektrik entstehen, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden gar nicht oder nur zum Teil abdeckt. Für die Gebäudeversicherung gilt im Schadensfall dasselbe. In beiden Fällen käme euch die Nichtanmeldung teuer zu stehen. Allgemein gibt es in puncto Versicherungen bei Balkonkraftwerken ein paar Dinge zu beachten.

Welche Konsequenzen gibt es bei Schäden durch ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk?

Verursacht euer nicht angemeldetes Balkonkraftwerk ein Netzproblem oder einen Netzausfall, kommen rechtliche Konsequenzen auf euch zu. Zum einen könnt ihr für die Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Mini-PV-Anlage verursacht wurden. Auch für die Kosten von Reparaturarbeiten, die nach einem Netzproblem oder -ausfall anstehen könnten, müsst ihr im Zweifel aufkommen. Genauso verhält es sich bei möglichen Schadensersatzansprüchen durch betroffene Dritte.

Kann ein Balkonkraftwerk auch nachträglich angemeldet werden?

Eigentlich müsst ihr eure Mini-Solaranlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme anmelden. Doch auch nach dieser Zeit ist eine Anmeldung noch möglich. Zwar kann bei einer verspäteten Anmeldung eine Strafe in Form eines Bußgeldes anfallen, allerdings besteht auf der anderen Seite das Risiko eines Schadensfalls oder Strafen durch die zuständigen Behörden. Und diese Strafen fallen im Zweifel deutlich höher als das Bußgeld für eine nachträgliche Anmeldung aus.

Darüber hinaus hilft den Behörden jedes korrekt angemeldete Balkonkraftwerk dabei, für die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes zu sorgen. Wir empfehlen daher, proaktiv zu handeln und das Balkonkraftwerk – wenn noch nicht geschehen – nachträglich anzumelden.

Fazit

Wer sein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmeldet, geht ein im Zweifel kostspieliges Risiko ein. Eine nicht angemeldete Mini-Solaranlage ist gemäß Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit, die für euch teuer werden kann.

Mit der Aktualisierung des Paragrafen 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2022 müssen die Betreiber:innen nicht angemeldeter oder nicht konformer Anlagen auch eine Strafe an den Netzbetreiber zahlen. Im Schadensfall können darüber hinaus rechtliche Konsequenzen auf euch zukommen. Auch mit der Versicherung können Betreiber:innen von nicht angemeldeten Balkonkraftwerken Probleme bekommen. Nach der eigentlichen Anmeldefrist von einem Monat ab Inbetriebnahme könnt ihr euer Balkonkraftwerk immer noch anmelden. 

 

Kategorien und Top-Artikel

Jetzt Ersparnis berechnen und Rabatt sichern

Personen im Haushalt

Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.