Update: Das Solarpaket I ist offiziell in Kraft getreten. Damit wurde auch die Obergrenze der Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Wenn dein Balkonkraftwerk noch auf 600 Watt gedrosselt ist, kannst du die Leistung also auf 800 Watt einstellen. Solltest du noch einen älteren, rückwärtsdrehenden Stromzähler haben, kannst du ihn übergangsweise weiter nutzen – bis der Netzbetreiber ihn austauscht. Außerdem musst du dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim Netzbetreiber.
Balkonkraftwerke sind kleine, dezentrale Solarenergieanlagen, die auf Balkonen oder Terrassen von Wohngebäuden, aber auch im Garten, an Fassaden oder auf Flachdächern nachhaltig Strom erzeugen. Sie nutzen Photovoltaikmodule, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Der erzeugte Strom wird in der Regel direkt im Haushalt genutzt, wodurch die Stromkosten sinken.
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Wenn du mehr eigenen grünen Strom erzeugst, als im Haushalt verbraucht wird, hast du drei Möglichkeiten, mit dem Stromüberschuss umzugehen:
- Der überschüssige Strom fließt einfach ins öffentliche Stromnetz. Er wird dem Netzbetreiber praktisch geschenkt.
- Der Strom fließt in einen Balkonkraftwerke-Speicher. Dann kannst du den überschüssigen Strom auch abends oder nachts verwenden, wenn die Sonne nicht mehr scheint.
- Als Balkonkraftwerkbetreiber:in kannst du dir den eingespeisten Strom auch vergüten lassen. Darum geht es hier.
Was ist eine Einspeisevergütung?
In Deutschland ist eine Einspeisevergütung eine staatliche finanzielle Vergütung, die Energieerzeuger:innen gezahlt wird, die erneuerbaren Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Es geht also nicht nur um Balkonkraftwerke, sondern um erneuerbare Energiequellen im Allgemeinen wie Solar-, Wind-, Geothermie- und Biomasseanlagen.
Durch die Vergütung soll der Betrieb dieser Anlagen gefördert werden. Die Voraussetzungen und die Höhe der Vergütung sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es unter anderem darauf an, um welche Art der Energieerzeugung es sich handelt, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde und wie leistungsfähig die Anlage ist. Diese Details sind hier nicht von Interesse, da es in diesem Artikel um Balkonkraftwerke geht, die manchmal auch als Steckdosen-Solaranlagen oder Mini-Photovoltaikanlagen bezeichnet werden.
Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt?
Wer Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, ins Netz einspeist und eine Einspeisevergütung beantragt hat, erhält vom Netzbetreiber eine staatlich garantierte Vergütung, die für 20 Jahre festgelegt ist. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Technologie und Zeitpunkt der Installation.
Die Vergütung wird zwar von den Netzbetreibern ausgezahlt, die Kosten werden jedoch über die Stromrechnung der Verbraucher finanziert, genauer gesagt über die EEG-Umlage, die im Strompreis enthalten ist.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde für eine Eigenverbrauchsanlage bis 10 kWp (Kilowattpeak, eine Maßeinheit, die die Nennleistung von Photovoltaikanlagen beschreibt) vor – das ist ein Balkonkraftwerk mit 600 oder 800 Watt. Die Vergütung gilt für angemeldete Anlagen, die ab Juli 2022 in Betrieb genommen werden und bis Januar 2024 in Betrieb gehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Vergütung zu erhalten?
Die Anmeldung einer Balkonanlage ohne Einspeisevergütung ist relativ unbürokratisch. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 am 16. Mai 2024 muss die Mini-PV-Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
Kompliziert wird es jedoch, wenn du als Betreiber:in eines Balkonkraftwerks von der Einspeisevergütung profitieren willst. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
- Anmeldung bei deinem Netzbetreiber – am besten schon vor der Installation.
- Der Netzbetreiber macht eine Netzverträglichkeitsprüfung und checkt, ob dein Stromzähler geeignet ist. Gegebenenfalls muss er gegen einen Zweirichtungs-Zähler ausgetauscht werden.
- Anmeldung der Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
- Bis Juni 2023 musstest du dein Kraftwerk beim Finanzamt anmelden. Die gute Nachricht: Sofern dein Finanzamt nicht ausdrücklich eine Anmeldung verlangt und du mit deinem Solarstrom kein Gewerbe betreibst, brauchst du eine steuerbefreite Anlage nicht beim Finanzamt anzumelden.
- Wenn alles so weit fein ist und du zum ersten Mal Strom eingespeist hast, frage am besten nochmal bei deinem Netzbetreiber nach, ob du eine Fertigmeldung schicken sollst.
Lohnt sich die Einspeisung von Solarstrom aus Balkonkraftwerken?
Um mit der Einspeisung Geld zu verdienen, musst du sehr genau rechnen. Wenn der Netzbetreiber auf Wunsch des Kunden einen Zweirichtungszähler installiert, fallen dafür einmalige Kosten von 100 Euro und mehr an. Für den laufenden Betrieb des Zählers berechnet der Netzbetreiber in der Regel eine Gebühr von 20 Euro pro Jahr.
Wer sich für eine Vergütung entscheidet, sollte also sicher sein, dass der Stromertrag so hoch ist, dass er die jährliche Messstellengebühr und die einmaligen Kosten für den Zähler übersteigt.