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4 Meter Vorschrift fällt: Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte

Jee-Won Seo
Backsteinhaus mit Balkonkraftwerk

Das Verbot, Balkonkraftwerke mit Glasmodulen über einer Höhe von vier Metern zu montieren, ist ungültig. Was das im Detail bedeutet, findest du hier.

Das augenscheinliche Verbot, Balkonkraftwerke mit Glasmodulen über einer Höhe von vier Metern zu montieren, ist ungültig. Wie die Gesetzeslage im Detail aussieht und was das für die Montage von Balkonkraftwerken in über vier Metern Höhe bedeutet, findest du hier.

Balkonkraftwerke auf einer Höhe über 4 Meter zu montieren, war nach verbreiteter Auffassung nicht erlaubt und wenn überhaupt, nur mit entsprechenden Genehmigungen möglich. Gründe hierfür wurden in der DIN-Norm 18008 für Glas im Bauwesen sowie der Musterbauordnung gesehen. Dass diese Auffassung nicht zutreffend ist, wurde nun von offizieller Stelle bestätigt.

Gesetzeslage zur Montage von Balkonkraftwerken in vier Metern Höhe

Gegenstand des Problems ist die Frage, ob ein Balkonkraftwerk beziehungsweise die zugehörigen Module als Bauprodukte im Sinne der Musterbauordnung einzustufen ist. Für Solarmodule klassischer PV-Anlagen trifft dies beispielsweise zu. Balkonkraftwerke werden hier aber anders bewertet. Das Deutsche Institut für Bautechnik bezog am 27.10.2023 hierzu Stellung.

Stellungnahme des Instituts für Bautechnik

Kurzum lässt sich sagen, dass Balkonkraftwerke keine Bauprodukte im Sinne der Musterbauordnung sind. Die Aussage des Deutschen Institut für Bautechnik im Detail:

„Anders als bei PV-Anlagen, die mit dem Stromkreis fest verbunden werden und bei denen die Verbindung zwischen baulicher Anlage und Stromquelle nicht ohne weiteres aufzulösen ist, kann bei ´Balkonkraftwerken´ die Verbindung zur baulichen Anlage im Hinblick auf die Energieeinspeisung durch das einfache Ziehen des Steckers wieder gelöst und das ´Balkonkraftwerk´ beliebig durch den Nutzer (z.B. bei Auszug eines Mieters) vom Balkon einfach und ohne großen Aufwand abmontiert werden. Da in diesem Fall die PV-Module nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut werden, sind sie keine Bauprodukte i.S.d. § 2 Abs. 10 Nr. 1 MBO.“

Klingt auf den ersten Blick etwas komplex. Einfach ausgedrückt liegt die Nichteinstufung daran, dass Balkonkraftwerke problemlos vom Stromnetz gelöst werden können und auch das Abmontieren schnell und ohne großen Aufwand möglich ist. Daher gelten sie nicht als Bauprodukte und die Montage wird bei richtiger Umsetzung als sicher erachtet.

Gut zu wissen: Nichtsdestotrotz sollten Bauteile der baulichen Anlage, an denen die Montage der PV-Module von Balkonkraftwerken erfolgen, hierfür geeignet sein. Um mögliche Schäden auszuschließen, sollten Verbraucher:innen auf technisch einwandfreie und wetterbeständige Montage ihres Balkonkraftwerks achten. Ebenso sollte man prüfen, inwieweit die eigene Versicherung Schäden am oder durchs Balkonkraftwerk abdeckt.

Was das für Balkonkraftwerke bedeutet

Um die vermeintlich geltenden Bestimmungen einzuhalten, war es gängige Praxis, zu Modulen besonderer Bauart zu greifen. Häufig wurde hier auf leichtere Glas freie Folienmodule zurückgegriffen. Diese sind bei geringerer Leistung in der Anschaffung allerdings oft kostenintensiver als herkömmliche Glas-Module. Für manche Verbraucher: innen ein K.-o.-Kri­te­ri­um auf der Suche nach einer Mini-PV-Anlage.

Mit der Bestätigung von offizieller Seite fällt mit der „Vier Meter Regel“ nun eine weitere Hürde für Balkonkraftwerke. Verbraucher:innen mit einem Balkon über 4 Meter finden nun auch ohne rechtliche Bedenken einen günstigen Einstieg ihren eigenen Solarstrom zu produzieren.

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Personen im Haushalt

Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.