Update: Das Solarpaket I ist offiziell in Kraft getreten. Damit musst du dein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim Netzbetreiber.
Ein Balkonkraftwerk für die eigene Laube im Kleingartenverein anzumelden, ist aus rechtlichen Gründen schwierig. Warum das so ist und wie Kleingärtner:innen trotzdem eigenen Solarstrom in ihrer Parzelle produzieren können, erfährst du in diesem Beitrag.
Ist ein Balkonkraftwerk im Kleingarten erlaubt?
In Deutschland gibt es rund 900.000 Kleingärten. Mit ihren sonnigen Parzellen und ihrem saisonalen Strombedarf scheinen Schrebergärten prädestiniert für Balkonkraftwerke. Doch bislang dürfen die Mini-Photovoltaik-Anlagen in fast keiner Kolonie des Landes installiert werden. Das Problem liegt vor allem in der Definition der Laube als Hütte „einfacher Ausführung“.
Strom und Wasser – so regeln es das Bundeskleingartengesetz und Rechtsurteile aus den vergangenen Jahren – gehören nicht zu den Standardmerkmalen einer Kleingartenparzelle. Einen Stromanschluss in der eigenen Laube gibt es vorrangig in Kleingartenkolonien, die bereits in der DDR bestanden und ausgewählten Städten wie Berlin und Hamburg. Kein Wunder also, dass Gartengeräte in vielen deutschen Kleingärten bis heute mit Dieselgeneratoren betrieben werden. Umweltfreundliche Stromerzeugung sieht anders aus.
Gärtner:innen, die die Vorteile der Sonnenenergie trotzdem für sich nutzen möchten, setzen aktuell auf sogenannte Inselmodule, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind und die produzierte Energie in Batterien speichern. Leider sind sie häufig recht teuer, da Rasenmäher, Trimmer und Co. einen hohen Energiebedarf haben und man ziemlich viele Photovoltaikmodule benötigt, um sie zu betreiben. Das bedarf erstens viel Platz, der in den oft nur 400 Quadratmeter großen Parzellen nur selten zur Verfügung steht. Und zweitens hohe Investitionen, die sich für viele Kleingärtner:innen kaum lohnen.
Im Bundeskleingartengesetz gibt es zur Nutzung von Inselmodulen genau wie zu der von Balkonkraftwerken bislang keine einheitlichen Regelungen.
Was muss ich bei der Installation meiner PV-Anlage im Schrebergarten beachten?
Obwohl die Bundesregierung das Thema Balkonkraftwerk im Schrebergarten in ihrem Solarpaket ausklammert, gibt es immer mehr Städte und Vereine, die sich Mini-PV-Anlagen zuwenden. In Erfurt sind Balkonkraftwerke in Schrebergärten seit diesem Jahr genehmigungsfähig. Und Berlin möchte Balkonkraftwerke in den Kleingartenkolonien zukünftig sogar fördern.
Um Problemen vorzubeugen, solltest du dich vor der Installation eines Balkonkraftwerks aber auf jeden Fall mit der Rechtslage vor Ort vertraut machen und auch die baulichen Gegebenheiten prüfen. Gerade alte, selbstgebaute Lauben verfügen nicht immer über die nötige Traglast, um ein Balkonkraftwerk sicher zu halten. Auch improvisierte Stromleitungen können ein Problem auf dem Weg zur eigenen Energieproduktion im Schrebergarten darstellen. Außerdem solltest du natürlich alle wichtigen Kriterien zur richtigen Ausrichtung deines Balkonkraftwerks und im Bezug auf Halterungen für deine Mini-Solaranlage beachten.
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk im Schrebergarten an?
Sind alle baulichen und technischen Fragen geklärt, muss das Balkonkraftwerk noch angemeldet werden. Hierbei ist es wichtig, die örtlichen Gegebenheiten in der eigenen Parzelle zu kennen. Denn wer über keinen eigenen Stromanschluss mit Zähler verfügt, kann sein Balkonkraftwerk nach aktuellem Stand nicht beim Netzbetreiber anmelden. Wenn eine Kleingartenanlage keine Untermessstellen hat, kann die gesamte Kolonie also nur eine einzige PV-Anlage anmelden. Oder der Verein nimmt eine reguläre Anmeldung vor und fasst die Balkonkraftwerke der einzelnen Parzellen zusammen.
Was passieren kann, wenn kein eigener Stromanschluss mit Zähler vorliegt, zeigt ein Beitrag im MDR. Dort musste ein Gärtner sein Balkonkraftwerk wieder abbauen, weil der Vorstand keine Möglichkeit sah, es im Kleingarten anzumelden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton empfiehlt Betroffenen in solchen Fällen eine außerordentliche Mitgliederversammlung in der Kleingartenkolonie einzuberufen und Balkonkraftwerke per Mehrheitsentscheid durchzusetzen. Glaubt man dem Experten für erneuerbare Energien, dürften Balkonkraftwerke in Schrebergärten bald schon ein ganz normales Bild sein. „Überall da, wo ein Stromanschluss vorhanden ist, wird es sehr schwierig sein, eine Satzung durchzuhalten, die die Einspeisung verhindert“, meint Maslaton im MDR-Interview.
Was bringt die Zukunft?
Bislang ist es nicht einfach, ein Balkonkraftwerk im Schrebergarten zu installieren. Doch Entwicklungen wie in Berlin und Erfurt zeigen, dass sich etwas tut. Überall entstehen Ideen, wie die Anmeldung von Balkonkraftwerken in Zukunft einfacher werden könnte. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, Haupt- und Unterzähler in den Kleingärten durch Zweirichtungszähler zu ersetzen. So könnte die Rückspeisung aus den Mini-PV-Anlagen auf sämtliche Parzellen angerechnet werden und alle Gärtner einer Kolonie von den vorhandenen Balkonkraftwerken profitieren.
Für den Verein hielte sich der Mehraufwand mit dem Einbau von Zweirichtungszählern bei den Steckersolar-Nutzern und der Anmeldung einer Überschusseinspeiseanlage in Grenzen. Bis die ersten Kleingartenvereine damit starten können, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen, da hierfür vermutlich Anpassungen im Bundeskleingartengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Niederspannungsrichtlinie notwendig seien werden.
Fazit
Mal eben ein Balkonkraftwerk auf dem Dach der eigenen Laube oder der Rasenfläche der Parzelle installieren – das ist in Deutschland aufgrund rechtlicher Hürden und uneinheitlicher Regelungen leider noch nicht so einfach möglich. Das Bundeskleingartengesetz und dessen Definition von Gartenlauben als Hütten „einfacher Ausführung” haben dazu geführt, dass Stromanschlüsse in den meisten Lauben nicht erlaubt sind. Damit wird auch die Installation von Mini-PV-Anlagen schwierig.
Dennoch gibt es vereinzelt positive Entwicklungen in Städten wie Erfurt und Berlin, die Balkonkraftwerken in Schrebergärten positiv gegenüberstehen. Vor der Installation sollten jedoch unbedingt die örtlichen Rechtsvorschriften und baulichen Gegebenheiten gründlich geprüft werden. Ältere, selbstgebaute Lauben könnten sonst zum Beispiel unter der Last eines Balkonkraftwerks Schaden nehmen. Auch improvisierte Stromleitungen, wie sich in Schrebergartenkolonien häufig vorkommen, könnten Probleme verursachen.
Wichtig: Ohne eigenen Stromanschluss mit Zähler ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber bislang nicht möglich. In Kleingartenanlagen ohne Untermessstellen kann die gesamte Kolonie daher nur eine einzige PV-Anlage anmelden oder der Verein kann eine reguläre Anmeldung vornehmen und die PV-Anlagen der einzelnen Parzellen zusammenfassen.
Der Blick in die Zukunft zeigt, dass Balkonkraftwerke im Schrebergarten trotz aller rechtlichen Hindernisse und Herausforderungen im Aufwind sind. Die Nutzung erneuerbarer Energien in Kleingärten wird zukünftig weiter zunehmen, da die Vorteile für umweltbewusste Gärtner auf der Hand liegen. Das Solarpaket 1 der Bundesregierung lässt außerdem darauf hoffen, dass die Anmeldung der Balkonkraftwerke zukünftig wesentlich einfacher wird.