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Balkonkraftwerk-Förderung Berlin: So erhältst du 250 €

Jee-Won Seo
Balkonkraftwerk-Förderung Berlin: So erhältst du 250 €

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS unterstützt dich die Stadt Berlin bei der Anschaffung deines eigenen Balkonkraftwerks mit einem Zuschuss von 250 Euro. Wir führen dich durch alle Schritte, von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme, und zeigen dir, worauf du achten musst.

Warum sich ein Balkonkraftwerk in Berlin jetzt richtig lohnt

Ein Balkonkraftwerk ist mehr als nur ein technisches Gadget. Es ist ein Statement für Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit. Gerade in der Hauptstadt gibt es überzeugende Gründe, jetzt auf die Kraft der Sonne zu setzen.

Spürbare finanzielle Vorteile

Der offensichtlichste Vorteil ist die direkte Ersparnis bei deiner Stromrechnung. Ein Balkonkraftwerk kann die Grundlast deines Haushalts – also den Strom, den Geräte wie Kühlschrank, Router oder Standby-Geräte rund um die Uhr verbrauchen – zu großen Teilen decken. Das macht dich unabhängiger von steigenden Strompreisen.  

Zusätzlich hat der Staat die Hürden für den Einstieg massiv gesenkt. Seit Anfang 2023 entfällt die Mehrwertsteuer von 19 % auf den Kauf von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten, was die Anschaffungskosten sofort reduziert.   Kombiniert man dies mit den stark gefallenen Preisen für die Geräte selbst und dem Berliner Zuschuss von 250 Euro, wird die Investition extrem attraktiv.  

Vielleicht hast du gehört, dass die Fördersumme früher bei 500 Euro lag. Das ist richtig, doch die Reduzierung auf 250 Euro ist kein negatives Zeichen, sondern eine logische Anpassung an den Markt. Da die Preise für Balkonkraftwerke in den letzten Jahren drastisch gesunken sind, ist der Zuschuss von 250 Euro heute genauso wirksam, um den Einstieg zu erleichtern, wie es die 500 Euro früher waren. Die Unterstützung der Stadt bleibt also stark – die Technologie ist einfach zugänglicher geworden.

Ein Beitrag für Berlin und die Umwelt

Mit deinem Balkonkraftwerk wirst du Teil einer großen Bewegung. Berlin hat sich mit dem Masterplan Solarcity das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2035 rund 25 % seines Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Jede einzelne Anlage, egal wie klein, hilft dabei, dieses Ziel zu erreichen und den CO₂-Ausstoß der Stadt zu verringern. Du trägst also aktiv zur Energiewende bei und machst Berlin ein Stück grüner.

Ein Stück Unabhängigkeit

Die eigene Stromproduktion gibt dir ein Stück Kontrolle zurück. Du schützt dich vor den Schwankungen des Energiemarktes und wirst unabhängiger von großen Stromversorgern.   Dieses Gefühl der Autarkie ist nicht nur finanziell beruhigend, sondern auch ein gutes Gefühl im Alltag.

Das SolarPLUS-Programm: Wer bekommt die 250 Euro Förderung?

Das Förderprogramm SolarPLUS ist bewusst breit aufgestellt, um möglichst vielen Berlinerinnen und Berlinern die Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen. Es zielt nicht nur auf klassische Hauseigentümer ab, sondern schließt gezielt auch die große Gruppe der Mieterinnen und Mieter mit ein – ein entscheidender strategischer Schritt in einer Stadt wie Berlin. Die jüngste Erweiterung auf Kleingärten zeigt, dass jede geeignete Fläche genutzt werden soll, um die Stadt nachhaltiger zu machen.  

Wer ist antragsberechtigt?

Du kannst die Förderung beantragen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin.
  • Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern mit Erstwohnsitz in Berlin.
  • Pächterinnen, Pächter und Eigentümerinnen, Eigentümer von Klein- und Erholungsgärten, die sich in Berlin befinden.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Es gibt einige klare Ausschlusskriterien. Du kannst keinen Antrag stellen, wenn:

  • gegen dich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder beantragt ist.
  • es sich um sogenannte „Mietergärten“ handelt, also Gärten, die direkt mit einer Mietwohnung verbunden sind. Diese fallen nicht unter die Kategorie der förderfähigen Klein- und Erholungsgärten.

Wichtige Rahmenbedingungen

Damit dein Vorhaben gefördert werden kann, müssen ein paar grundlegende Bedingungen erfüllt sein. Der Installationsort muss sich in Berlin befinden und bei Wohnungen oder Häusern als dein Erstwohnsitz gemeldet sein. Pro Wohnung bzw. Haushalt wird nur die Anschaffung eines Steckersolargeräts gefördert.  

Der Weg zur Förderung: Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Antragsprozess ist digital und unkompliziert, aber die Reihenfolge der Schritte ist entscheidend. Ein Fehler kann zur Ablehnung führen, doch wenn du dich an diesen Leitfaden hältst, bist du auf der sicheren Seite.

Schritt 0: Die Goldene Regel – Antrag immer vor dem Kauf

Dies ist der wichtigste Punkt und die häufigste Fehlerquelle: Du musst deinen Förderantrag unbedingt einreichen und die Bestätigung der Investitionsbank Berlin (IBB) abwarten, bevor du ein Balkonkraftwerk kaufst, bestellst oder auch nur ein verbindliches Angebot annimmst.   Jede finanzielle Verpflichtung, die du vor der Antragsbestätigung eingehst, macht dein Vorhaben nicht mehr förderfähig.  

Schritt 1: Die Zustimmung einholen

Je nachdem, wo du wohnst, benötigst du eine Genehmigung:

  • Als Mieter: Du brauchst die schriftliche Zustimmung deines Vermieters oder der Hausverwaltung. Im Förderantrag musst du dies bestätigen.  
  • Als Eigentümer in einer Gemeinschaft (WEG): Du musst sicherstellen, dass die Installation nicht gegen die Haus- oder Gemeinschaftsordnung verstößt.   Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft kann manchmal eine Hürde sein, also kümmere dich frühzeitig darum.  
  • Als Gartenpächter oder -eigentümer: Wenn du die Anlage auf dem Dach einer Laube oder eines anderen Gebäudes installieren möchtest, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Bezirksverbands der Kleingärtner erforderlich. Für eine ebenerdige Aufstellung oder die Montage an Zäunen ist dies nicht nötig.

Eine Musterformulierung für dein Anschreiben an den Vermieter findest du in unserem ultimativen Leitfaden zur Balkonkraftwerk-Rechtslage.

Schritt 2: Alle Unterlagen digital vorbereiten

Für den Online-Antrag solltest du folgende Dokumente als Scan oder Foto bereithalten   :

  • Deinen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder deinen Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
  • Einen Nachweis für den Installationsort, z. B. deinen Mietvertrag, einen Grundbuchauszug oder den Pachtvertrag für den Garten.

Schritt 3: Der Online-Antrag bei der IBB – So geht's

Der Antrag wird komplett online über das elektronische Antragsportal des IBB Business Teams gestellt. Dort legst du zunächst ein Benutzerkonto an, gibst deine persönlichen Daten ein und lädst die vorbereiteten Dokumente hoch. Das System ist selbsterklärend und führt dich durch alle notwendigen Schritte.  

Schritt 4: Auf die Bestätigung warten und clever kaufen

Nachdem du den Antrag abgeschickt hast, heißt es kurz warten. Du erhältst im Portal eine Eingangsbestätigung oder direkt den Zuwendungsbescheid.  Erst dann darfst du dein Balkonkraftwerk kaufen.

Achte beim Kauf unbedingt auf Folgendes:

  • Namensgleichheit: Der Name auf dem Förderantrag, der Rechnung und dem Bankkonto, von dem du bezahlst, muss identisch sein.  
  • Zahlungsmethode: Bezahle am besten per klassischer Banküberweisung (Vorkasse). Die IBB benötigt einen eindeutigen Zahlungsnachweis. Dienste wie PayPal oder Klarna können hier zu Problemen führen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

Bei Yuma findest du eine breite Auswahl an Balkonkraftwerk-Komplettsets für jede Wohnsituation.

Schritt 5: Rechnung einreichen und Auszahlung erhalten

Sobald du dein Balkonkraftwerk gekauft und die Rechnung erhalten hast, loggst du dich wieder in das IBB-Portal ein. Dort lädst du die Rechnung hoch und beantragst die Auszahlung der 250 Euro. Das Geld wird dann auf dein angegebenes Konto überwiesen. 

Nach dem Kauf: Anmeldung und Inbetriebnahme deines Kraftwerks

Früher war die Bürokratie nach dem Kauf ein echter Bremsklotz. Doch dank neuer gesetzlicher Regelungen ist der Prozess heute einfacher als je zuvor. Die Politik hat auf die wachsende Beliebtheit der Balkonkraftwerke reagiert und die Hürden aktiv abgebaut, um die Teilnahme für alle so unkompliziert wie möglich zu gestalten.  

Nur noch eine Anmeldung: Das Marktstammdatenregister (MaStR)

Die wichtigste Vereinfachung durch das sogenannte Solarpaket 1 ist, dass du dein Balkonkraftwerk nur noch an einer einzigen Stelle anmelden musst: im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die früher notwendige, separate Anmeldung beim Netzbetreiber (Stromnetz Berlin) entfällt komplett. 

Die Registrierung im MaStR ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Der Prozess wurde stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Angaben zu deiner Person, dem Standort und den technischen Daten der Anlage (Leistung der Module und des Wechselrichters).  

Dein Stromzähler: Was du über den kostenlosen Austausch wissen musst

Wenn bei dir noch ein alter, schwarzer Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) installiert ist, muss dieser ausgetauscht werden, da er bei der Einspeisung von Strom rückwärtslaufen könnte. Aber keine Sorge: Der Austausch gegen einen modernen Zweirichtungszähler oder einen Zähler mit Rücklaufsperre wird von Stromnetz Berlin kostenlos für dich durchgeführt.  

Nach den neuen Regelungen darfst du dein Balkonkraftwerk sogar vorübergehend mit dem alten Zähler betreiben, bis der Austausch erfolgt ist. Die Anmeldung im MaStR informiert den Netzbetreiber automatisch, sodass dieser den Zählerwechsel planen kann.

Sichere Installation und Inbetriebnahme

Du bist selbst dafür verantwortlich, dass deine Anlage sicher und stabil montiert ist. Prüfe, ob dein Balkongeländer oder die vorgesehene Fläche statisch geeignet ist. Halte dich genau an die Montageanleitung des Herstellers. Nach der Anmeldung im MaStR kannst du deine Anlage anschließen und deinen ersten eigenen Solarstrom produzieren.

Technische und rechtliche Fallstricke vermeiden

Damit du lange Freude an deinem Kraftwerk hast und die Förderbedingungen erfüllst, gibt es ein paar technische und rechtliche Details zu beachten.

Technische Anforderungen an dein Balkonkraftwerk

  • Die Anlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und ein CE-Kennzeichen tragen.  
  • Der Wechselrichter benötigt eine Konformitätserklärung nach VDE AR 4105. Dies ist ein wichtiger Sicherheitsstandard.  
  • Die Leistungsgrenzen wurden mit dem Solarpaket 1 angehoben: Der Wechselrichter darf nun bis zu 800 Watt ins Netz einspeisen, und die Gesamtleistung der Solarmodule darf 2000 Watt-Peak (Wp) nicht überschreiten.  
  • Für den Anschluss an eine normale Haushaltssteckdose ist ein einfacher Schukostecker mittlerweile ausreichend und sicher.  

Deine rechtlichen Pflichten als Betreiber

  • Zweckbindungsfrist: Das geförderte Balkonkraftwerk muss für mindestens drei Jahre am angegebenen Installationsort betrieben werden. Wenn du einen Umzug planst, solltest du dies berücksichtigen und gegebenenfalls Rücksprache mit der IBB halten.  
  • Registrierungspflicht: Die Anmeldung im MaStR ist für alle Anlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, gesetzlich verpflichtend.   Nur reine Inselanlagen ohne Netzanschluss sind davon ausgenommen, können aber trotzdem gefördert werden.  

Häufige Fragen (FAQ) zur Berliner Balkonkraftwerk-Förderung

Hier findest du schnelle Antworten auf die gängigsten Fragen rund um die Förderung.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitungszeiten können variieren. Oft erhältst du aber schon nach wenigen Tagen eine erste Rückmeldung im Antragsportal. Da das Interesse groß ist, ist manchmal etwas Geduld gefragt.

Was genau wird gefördert? Nur die Solarmodule?

Gefördert wird das gesamte Steckersolargerät, also die Solarmodule inklusive des Wechselrichters.6 Auch notwendiges Zubehör wie Halterungen und Kabel gehören zu den zuwendungsfähigen Ausgaben3 Batteriespeicher sind in diesem speziellen Fördermodul (Modul E) jedoch explizit nicht enthalten.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Eine Kombination mit anderen Förderungen der IBB ist grundsätzlich möglich, für ein einfaches Balkonkraftwerk aber meist nicht relevant. Eine doppelte Förderung des gleichen Geräts durch verschiedene kommunale Programme ist in der Regel ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Hier greift die dreijährige Zweckbindungsfrist. Da die Förderung an den Installationsort gebunden ist, solltest du dich im Falle eines Umzugs direkt mit der IBB in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu klären.

Mein Vermieter stellt sich quer. Was kann ich tun?

Das kann eine Herausforderung sein. Verweise auf die neue Gesetzeslage, die die Rechte von Mieter stärkt. Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Solarzentrum Berlin können dir ebenfalls mit Argumenten und Informationen weiterhelfen.

Sämtliche Fragen zur Rechtslage um Balkonkraftwerke findest du im ultimativen Leitfaden 2024.

Worauf wartest du noch? Stelle jetzt einen Förderungsantrag und sicher dir 250 € für dein Balkonkraftwerk. Starte noch heute mit deiner persönlichen Energiewende!

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Bildnachweis: Foto von Florian Wehde auf Unsplash

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Jee-Won Seo ist Head of Content bei Yuma