Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch: Je beliebter diese werden, desto mehr Mythen sammeln sich im Netz. Es kursiert viel Halbwissen, welches Neueinsteiger abschrecken kann. Es wird Zeit, mit gefährlichem Halbwissen aufzuräumen, um Neueinsteigern und Fortgeschrittenen bei nicht ganz durchsichtiger Rechtslage Sicherheit zu bieten.
Mythos 1: Balkonkraftwerke sind teuer und lohnen sich nicht
Die Preise von Balkonkraftwerken kennen seit Jahren fast nur eine Richtung, und zwar nach unten. In den letzten Jahren haben sich die Investitionskosten für Balkonkraftwerke fast halbiert. So liegt eine 800 Watt Anlage mit zwei Modulen, Wechselrichter und Halterung bei etwa 450 €. Bei einer jährlichen Ersparnis von ca. 130 € (konservative Annahme) ergibt sich eine Amortisationszeit von etwa 3,5 Jahren. Bei einer Lebensdauer des Wechselrichters von 12 Jahren und der Module von 30 Jahren lässt sich mit der Anlage bei einmaligem Austausch des Wechselrichters etwa 26 Jahre bares Geld sparen. Das macht Balkonkraftwerke zu einer der lohnendsten Energieinvestitionen.
Hier kannst du deine mögliche Ersparnis und Amortisationszeit selbst mit unserem Strom-Spar-Checker berechnen: Yuma Strom-Spar-Checker.
Mythos 2: Ohne Südbalkon erzeugt das Balkonkraftwerk nichts
Diesen Satz hat jeder schonmal gehört. Photovoltaik-Module erzeugen außerhalb einer Südausrichtung zu wenig Strom, um rentabel zu sein. Diese Annahme ist wohl eine der fatalsten Fehleinschätzungen bei Balkonkraftwerken. Es ist richtig, dass PV-Module bei einer Südausrichtung ihre maximale Erzeugung erreichen. Allerdings ist die Erzeugung mit anderen Ausrichtungen nicht so viel schlechter, wie es häufig gesagt wird. In dieser Abbildung ist zu sehen, wie sich unterschiedliche Ausrichtungen auf den Ertrag deiner Anlage auswirken:

Außerdem kann eine Ost/West Ausrichtung oft besser für den Eigenverbrauch sein als eine reine Südausrichtung. Bei einer reinen Südausrichtung wird das Gros des Stroms zur Mittagszeit erzeugt und kann ohne Speicher oft nicht komplett verbraucht werden. Bei vier Modulen heißt das, dass alle Module zur gleichen Zeit Strom erzeugen und der Wechselrichter einen Teil des Stroms gar nicht ins Hausnetz einspeisen kann, da dieser maximal 800 Watt einspeisen darf.
Bei einer Ost/West-Ausrichtung wird ein Teil des Stroms morgens und ein Teil nachmittags erzeugt. Das vereinfacht den Verbrauch des Stroms. Bei vier Modulen bedeutet das, dass zwei Module morgens/vormittags und zwei Module nachmittags erzeugen. Das sorgt dafür, dass die 800 Watt seltener überschritten werden und mehr Strom ins Hausnetz eingespeist wird.
Tipps zur Steigerung deiner Energieerträge findest du hier: Balkonkraftwerk optimieren.
Mythos 3: 800 Watt sind zu wenig, um einen Effekt zu spüren
Oft hört man, dass Balkonkraftwerke nicht ausreichen, um die Stromrechnung signifikant zu senken, da die 800 W Einspeiseleistung zu gering seien. Allerdings beträgt die Grundlast der meisten Haushalte in der Regel zwischen 100 und 300 Watt. Diese kann während der Sonnenstunden problemlos von Balkonkraftwerken gedeckt werden.
Im Vergleich zu großen PV-Anlagen mit mehreren kW Einspeiseleistung wirken die 800 W natürlich klein. Doch Balkonkraftwerke kosten nur einen Bruchteil von großen PV-Anlagen und schaffen es je nach Eigenverbrauchsquote bereits 20 bis 30 % des verbrauchten Stroms bereitzustellen. Mit einem Speicher sind sogar Quoten von bis zu 90 % möglich. Es lässt sich feststellen, dass Balkonkraftwerke mit ausreichender Speicherkapazität ähnliche Eigenverbrauchsquoten wie große PV-Anlagen erreichen können. Der restliche Strom den PV-Anlagen erzeugen, wird zu einer geringen Einspeisevergütung ins öffentliche Netz gespeist. Hier lohnt es sich abzuwägen, ob das die erheblich höheren Investitionskosten rechtfertigt.
Wenn du jetzt deine Eigenverbrauchsquote anheben willst, findest du hier unsere Balkonkraftwerkspeicher: Balkonkraftwerkspeicher.
Mythos 4: Die Installation ist kompliziert und benötigt eine Fachkraft
Auch diesen Satz hören wir in unserer täglichen Arbeit häufig. Dabei folgen fast alle Komponenten dem Plug-and-Play-Prinzip. Die PV-Module können eigenständig auf dem Schräg- oder Flachdach, dem Balkon, der Fassade oder dem Gartenzaun montiert werden. Hierfür ist keine Fachfirma notwendig.
Gleiches gilt für den Anschluss der Anlage am Netz. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der Wechselrichter maximal 800 Watt einspeisen und die gesamte Modulleistung maximal 2000 Watt betragen darf. Sollten diese Werte überschritten sein, gilt die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern als PV-Anlage und muss daher von einem Elektriker angeschlossen und zertifiziert werden.
Bei Speichern gilt auch die 800 Watt Einspeisegrenze für DIY-Installationen. Allerdings gibt es hier eine Komponente, welche ausschließlich von elektrischem Fachpersonal angeschlossen werden darf: Das Smart Meter. Hier ist es Laien untersagt, dieses im Zählerschrank selbst zu montieren.
Mythos 5: Das Balkonkraftwerk erzeugt nur bei strahlendem Sonnenschein Strom
PV-Module benötigen Sonnenlicht, um Strom zu erzeugen. An diesem Grundprinzip der Photovoltaik wird auch hier nicht gerüttelt. Aber dass die Module ausschließlich bei klarem Himmel und direkter Sonneneinstrahlung Strom erzeugen, ist auch nicht ganz richtig. Denn für die Stromerzeugung bei PV-Modulen reicht bereits diffuses Sonnenlicht aus. Die Erträge fallen geringer aus als bei direkter Einstrahlung, aber sind dennoch nicht zu vernachlässigen.
Wer mehr über das Schwachlichtverhalten von PV-Modulen erfahren will, findet in Datenblättern von PV-Modulen die Kennlinien, welche den Ertrag für verschiedene Einstrahlungsstärken beschreiben. Hier beispielhaft für das 440 W PVolution Modul:

Quelle: PVolution
Die Einstrahlung von 200 W/m² entspricht wechselhafter bis starker Bewölkung im Sommer oder der tiefstehenden Sonne im Winter. Bei dieser Einstrahlung erzielt dein Balkonkraftwerk etwa 20 % des Ertrags bei perfektem Wetter mit hochstehender Sonne und wolkenfreiem Himmel.
Mythos 6: Ich darf nicht ohne Vermieter oder Eigentümergemeinschaft installieren
Viele Mieter gehen davon aus, dass die Installation eines Balkonkraftwerks grundsätzlich verboten ist. Dieser Mythos sorgt dafür, dass in Deutschland ein enormes Einsparpotenzial ungenutzt bleibt. In der Realität sieht die Rechtslage deutlich BKW-freundlicher aus als viele denken.
Grundsätzlich gilt:
Sobald eine bauliche Veränderung vorgenommen wird, ist die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Ein Balkonkraftwerk stellt in den meisten Fällen keine dauerhafte bauliche Veränderung dar, da es rückstandslos wieder entfernt werden kann.
Außerdem werden Balkonkraftwerke seit dem Solarpaket I als privilegierte Maßnahme gewertet und sind als solche im BGB §554 (für Mieter) und WEG §20 (für Eigentümer) verankert. Für Mieter und Eigentümer bedeutet das, dass sie die Installation verlangen können, wenn keine bauliche Veränderung vorgenommen wird, die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet wird oder die bauliche Veränderung von allen Wohnungseigentümern akzeptiert wird.
Hier findest du die Gesetzestexte zum Nachlesen:
Ein pauschales Verbot ist daher nicht zulässig, sofern:
- keine Bohrungen an der Fassade erfolgen
- die Statik des Balkons nicht verändert wird
- die Optik des Gebäudes gewahrt bleibt
Für mehr Infos für Mieter und Wohnungseigentümer schau gerne hier vorbei: Balkonkraftwerke: Einfacher Solarstrom für Mieter und WEG.
Gerade Balkonkraftwerk-Sets mit Geländer- oder Balkonmontage sind hier im Vorteil, da sie ohne Eingriff in die Bausubstanz montiert werden können.
Unsere Yuma Balcony Sets sind speziell für Mietwohnungen konzipiert und lassen sich ohne Bohren montieren – ideal für eine schnelle Zustimmung des Vermieters.
Mythos 7: Die Anmeldung ist kompliziert
Die Anmeldung ist seit Inkrafttreten des Solarpaket I sehr stark vereinfacht worden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und somit bleibt nur die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgt innerhalb von wenigen Minuten und braucht folgende Daten:
-
Benutzerkonto anlegen
- Hierfür wird eine E-Mail-Adresse und ein Passwort benötigt
-
Balkonkraftwerk registrieren
- Art der Einheit und Stromerzeugung
- Standort der Anlage
- Teil- oder Volleinspeisung
- Anzahl und Leistung der Module
- Wechselrichterleistung, ggf. Speicherkapazität
- Zählernummer
Solltest du Hilfe bei der Anmeldung benötigen, schau gerne in unseren Artikel zur Anmeldung: Balkonkraftwerk anmelden.
Mythos 8: Balkonkraftwerke sind gefährlich oder unsicher
Sobald Strom im Spiel ist, kommen schnell Sorgen auf: Überlastung, Brandgefahr oder Schäden an Haushaltsgeräten oder -elektronik. Doch genau hier ist die Technik moderner Balkonkraftwerke deutlich weiter, als viele glauben.
Die eingesetzten Wechselrichter unterliegen strengen Normen und Sicherheitsvorschriften, unter anderem der VDE-AR-N 4105. Diese Norm beschreibt den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Diese beschreibt die Anforderungen, welche für den Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 W erfüllt sein müssen. Hierzu zählen die maximale Leistung von 800 W, die nicht überschritten werden darf und vorhandene Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikate.
Hier findest du die Norm zum Nachlesen: VDE-AR-N 4105.
Zu den wichtigsten Sicherheitsfunktionen moderner BKW-Wechselrichter gehören:
- Anti-Islanding-Schutz (automatische Abschaltung bei Netzausfall)
- Überlast- und Überhitzungsschutz
- permanente Netzüberwachung
- automatische Leistungsbegrenzung auf die zulässige Einspeiseleistung
Durch die automatische Abschaltung bei Netzausfall ist mit den Wechselrichtern kein Inselbetrieb möglich. Allerdings ist diese Abschaltung für den Schutz der Hauselektronik unabdingbar.
Worauf du für maximale Sicherheit achten solltest:
- geprüfte Komponenten (NA-Schutz und Einheitenzertifikat)
- Konformität mit VDE-AR-N 4105
- fachgerechte Montage
- keine beschädigten Kabel
- keine Mehrfachsteckdosen oder Billigverlängerungen
Ein richtig installiertes Balkonkraftwerk ist nicht gefährlicher als jedes andere Haushaltsgerät. Durch moderne Schutzmechanismen ist es technisch sehr gut abgesichert.
Wir bei Yuma setzen ausschließlich auf VDE-zertifizierte Wechselrichter namhafter Hersteller und geprüfte Anschlusskabel – für maximale Sicherheit im alltäglichen Betrieb.
Mythos 9: Im Winter bringt ein Balkonkraftwerk gar nichts
Dieser Mythos schlägt in die gleiche Kerbe wie Mythos 2 und 5. Im Winter ist die Erzeugung niedriger als im Sommer. Dennoch lässt sich im Winter beispielsweise die Grundlast für einige Stunden decken. Je nach Modulanzahl können an sonnigen dennoch bis zu 1,5 kWh vom Dach kommen. Das reicht vollkommen aus, um die Grundlast zu decken, während die Sonne scheint.
Wer seinen monatlichen Ertrag grob schätzen lassen möchte, kann folgenden Online-Rechner nutzen: Ertragsrechner Monate.
Mythos 10: Ein Balkonkraftwerk braucht keinen Speicher / Der Speicher ist viel zu teuer
Oft hört man, dass sich die Investition in einen Speicher nicht lohnt, da die Geräte zu teuer sind. Die Preise für eine kWh Speicherkapazität sind in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen. So gibt es Aktuell die Ultra X für einen Preis von 999 € bei Yuma, also eine kWh für ca. 263 €. Vor wenigen Jahren lagen die Preise für ein kWh bei etwa 500 bis 600 €.
Außerdem hilft ein Speicher dabei langfristig mehr Geld zu sparen. Die Amortisationsdauer erhöht sich in der Regel durch das erhöhte Investment leicht, aber die Menge an nutzbarem Strom wird auch deutlich erhöht. Und das führt zu einer größeren Ersparnis.
Fazit
Es ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten um Balkonkraftwerke. Nicht alle sind unberechtigt, dennoch muss man aufpassen, welchen man Glauben schenkt. Viele Menschen denken, dass sich ein Balkonkraftwerk nur mit Südausrichtung und direkter Einstrahlung lohnt. Doch dem ist nicht so, Balkonkraftwerke lohnen sich auch bei Ost/West-Ausrichtung und bei diffusem Licht an bewölkten Tagen.
Außerdem sind die Installation und die Anmeldung für Laien geeignet. Sodass Privatpersonen unter bestimmten Vorgaben (2000 Wp & 800 W Wechselrichter) die Installation selbst vornehmen dürfen. Und die Anmeldung läuft dank dem Solarpaket I kinderleicht und reibungslos ab.
Des Weiteren haben auch Mieter und Eigentümer ein Recht auf Balkonkraftwerke, sofern diese keine bauliche oder optische Veränderung am Haus darstellen oder von allen weiteren Eigentümern akzeptiert werden.







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