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WEG und Balkonkraftwerk: Petition für das "Recht auf Solar"

Andreas König
Zwei Menschen montieren Balkonkraftwerk

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I sind einige bürokratische Hürden rund um die Photovoltaik gefallen. Allerdings gibt es noch immer offene Baustellen – wie die Verhandlungen rund um das „Recht auf Solar“. Doch was hat es damit auf sich, was ist das Wohnungseigentumsgesetz und was sind privilegierte Maßnahmen?

Update: Am 04. Juli 2024 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, welches das "Recht auf Solar" umsetzt. Damit gehören jetzt zumindest Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen. Auch eine grundsätzliche Ablehnung eines Balkonkraftwerks aus ästhetischen Gründen gehört jetzt der Vergangenheit an. Alle Infos zur Gesetzesänderung erfahrt ihr hier.

Kaum ist das Solarpaket I in Kraft getreten, geht es schon um das nächste wichtige Gesetzesvorhaben – das sogenannte „Recht auf Solar“. Dabei geht es darum, dass Solaranlagen, darunter auch Balkonkraftwerke, in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgenommen werden. Warum das wichtig ist und was das WEG, das BGB und die Liste der privilegierten Maßnahmen überhaupt sind, erfahrt ihr hier.

Was ist das Wohnungseigentumsgesetz?

Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, ist ein deutsches Gesetz, das 1951 als Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt wurde, da dieses keine Regelungen zum Wohnungseigentum und Teileigentum enthielt. Das WEG schloss diese Lücke.

In dem Gesetz werden bestimmte Bestimmungen für das Eigentum an einzelnen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes festgelegt. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Nutzung, Verwaltung und Instandhaltung von Eigentumswohnungen und gemeinschaftlichem Eigentum sicherstellt.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die allgemeinen Vertragsverhältnisse zwischen Vermietern und den Mietern festgelegt. Hier geht es also nicht wie im WEG um das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Was sind privilegierte Maßnahmen?

Bei den privilegierten Maßnahmen, die im WEG und BGB festgelegt sind, handelt es sich um bauliche Änderungen, die Wohnungseigentümer oder Mieter verlangen können. Für diese Änderungen braucht es keinen Mehrheitsentscheid.

Allerdings gilt es zu beachten, dass andere Mieter oder Eigentümer nicht beeinträchtigt werden dürfen und dass das Gebäude, beziehungsweise die Wohnanlage nicht weitreichend umgestaltet werden darf. Ansonsten braucht es wieder einen Mehrheitsentscheid.

Derzeit sind in beiden Gesetzen bauliche Veränderungen aufgelistet, die der Barrierefreiheit, der Einrichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge und dem Einbruchschutz dienen. Im WEG sind darüber hinaus Maßnahmen zulässig, die einem schnellerem Internet dienen.

 

Gut zu wissen: Bei der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da sich durch die Installation die Optik des Gebäudes verändert.

Warum ist es wichtig, dass Solaranlagen in die Liste privilegierter Maßnahmen aufgenommen wird?

Sollten Balkonkraftwerke und größere Solaranlagen in die Liste der privilegierten Maßnahmen des WEG und BGB aufgenommen werden, könnte Mieter und Vermieter, die Installation einer PV-Anlage nicht mehr ohne weiteres untersagt werden. Gerade für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern würde das Gesetz die Anschaffung eines BKW erheblich vereinfachen.

Noch kann die Eigentümergemeinschaft ein Veto gegen die Installation einer PV-Anlage einlegen oder schwer zu erfüllende Auflagen als Bedingung für die Inbetriebnahme stellen.

Wie ist der aktuelle Stand [Juli 2024]?

Die Aufnahme von Balkonkraftwerken in die Liste der privilegierten Maßnahmen wurde bereits im September 2023 vom Kabinett beschlossen. Inzwischen ist das Gesetz jedoch vollständig verabschiedet und am 04. Juli 2024 in Kraft getreten

Das bedeutet, dass Mieter und Wohnungseigentümer die Installation von Balkonkraftwerken grundsätzlich erlaubt ist, ohne dass diese von der Hausgemeinschaft aus ästhetischen Gründen blockiert werden können. Das „Recht auf Solar“ ist damit deutlich gestärkt worden.

Zusätzlich wurden in diesem Gesetz weitere Regelungen getroffen, wie etwa die Möglichkeit für virtuelle Eigentümerversammlungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Die internen Diskussionen rund um den Gesetzentwurf sind damit abgeschlossen, und die neuen Regelungen treten nun in Kraft.

 

Balkon.Solar e.V. und AG Balkonkraftwerk starten Petition

Um den Bundestag zu einer schnelleren Entscheidungsfindung zu drängen, starteten der Balkon.Solar e.V. und die AG Balkonkraftwerk eine Petition. Ziel war es, das Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestags, die üblicherweise den Juli und August andauert, auf den Weg zu bringen.

Balkon.Solar e.V. und AG Balkonkraftwerk dazu: „Wir haben derzeit über 1.000 Unterzeichner für die Petition und wollen gerne bis zur Sommerpause des Bundetags auf über 10.000 kommen. Das ist ambitioniert, aber nicht unmöglich.“

 

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Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.