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Rechtliches Update: Balkonkraftwerk Gesetze 2024 – das ist der aktuelle Stand

Update: Balkonkraftwerk Gesetze 2024 – das ist der aktuelle Stand

Andreas König
Bundestag

Die für Anfang 2024 geplanten Erleichterungen durch das Solarpaket 1 sind bereits in Kraft getreten. Der gesetzliche Anspruch auf die Installation von Stecker-Solargeräten wird nun durch neue Regelungen unterstützt, auch wenn einige Aspekte noch präzisiert werden müssen. Wie es aktuell im Detail um die Gesetzesänderungen bestellt ist, erklären wir in diesem Beitrag.

Während es sich beim Solarpaket 1 um eine Erweiterung bzw. Änderung des EEG handelte, bedurfte es für den geplanten gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Stecker-Solargeräten eine Änderung im BGB. Schauen wir uns die aktuelle Lage im Detail an.

Solarpaket 1: So steht es um das neue Gesetz für Balkonkraftwerke 2024

Die Verabschiedung des Solarpakets 1 durch den Bundestag und Bundesrat hat im Frühjahr 2024 endlich neue Regelungen für Balkonkraftwerke in Kraft gesetzt. Das lange erwartete Gesetz bringt verschiedene Erleichterungen mit sich, die insbesondere den Betrieb und die Installation von Steckersolargeräten vereinfachen.

Was genau ändert sich nun für Besitzer von Balkonkraftwerken, und welche Vorteile bringt das Solarpaket 1?

Hier ein Überblick:

Vereinfachung der Meldepflichten 

Bisher war es erforderlich, ein Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister zu registrieren. Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I entfällt die Netzbetreiber-Anmeldung nun vollständig. Die einzige noch notwendige Anmeldung erfolgt beim Marktstammdatenregister, und das unkompliziert online.

Vorteil für dich: Die Anmeldung ist jetzt deutlich schneller und erfordert nur noch wenige Angaben. Ein Papierkram-Marathon ist also passé – einmal online im Marktstammdatenregister registrieren, und die Bundesnetzagentur informiert automatisch den Netzbetreiber.

Temporäre Akzeptanz von rückwärtslaufenden Zählern 

Mit den neuen Regelungen dürfen Balkonkraftwerke auch an älteren Stromzählern ohne Rücklaufsperre betrieben werden. Diese rückwärtslaufenden Zähler können vorerst übergangsweise weiterverwendet werden, bis der Netzbetreiber sie durch neue, geeichte Zweirichtungszähler ersetzt. Der Austausch muss vom Netzbetreiber angestoßen werden und erfolgt in der Regel innerhalb von vier Monaten nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Vorteil für dich: Du kannst mit deinem Balkonkraftwerk sofort loslegen, selbst wenn du noch einen älteren Zähler hast. Es ist lediglich erforderlich, dass du deine Anlage im Marktstammdatenregister einträgst.

Anhebung der Einspeiseleistung von 600 W auf 800 W 

Die bisherige Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke lag bei 600 Watt. Das Solarpaket I hebt diese Grenze auf 800 Watt an, was eine höhere Stromproduktion ermöglicht. Neu ist auch die maximale installierte Leistung von 2000 Watt-Peak. Dadurch kann bei weniger optimalen Wetterbedingungen das volle Potenzial der Anlage besser ausgeschöpft werden.

Vorteil für dich: Die Anhebung der Einspeisegrenze bedeutet mehr Leistung und höhere Erträge für Balkonkraftwerk-Nutzer.

Normierte Zulassung von Schuko-Steckern als „Energiesteckvorrichtung“ 

Der Schuko-Stecker wird derzeit geduldet und darf verwendet werden. Im Zuge des Solarpaket 1 soll hierfür seitens des VDE allerdings eine Normierung erfolgen. Der Schuko-Stecker soll in diesem Zuge in die DIN-Produktnorm VDE V 0126-95 aufgenommen werden.

Privilegierte Maßnahmen: Rechtlicher Anspruch auf ein Balkonkraftwerk

Am 4. Juli 2024 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Mieter und Wohnungseigentümern das Recht auf die Installation von Balkonkraftwerken sichert. Diese Änderung betrifft das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die nun Balkonkraftwerke als „privilegierte bauliche Maßnahmen“ anerkennen. Für Wohnungseigentümer wird dies in § 20 WEG festgelegt, während für Mieter § 554 BGB angepasst wurde. Damit wird der Katalog baulicher Maßnahmen erweitert, der zuvor Barrierefreiheit, E-Mobilität und Einbruchschutz umfasste​.

Diese Anpassung bedeutet, dass Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Installation von Balkonkraftwerken nur noch aus triftigen Gründen wie Denkmalschutz oder ästhetischen Einschränkungen verweigern können. Ziel der Regelung ist es, unnötige Hürden abzubauen und somit die Nutzung von Steckersolargeräten zur privaten Energieproduktion zu erleichtern.

So geht es für Balkonkraftwerke weiter

Mit den gesetzlichen Änderungen durch das Solarpaket 1 sind wichtige Hürden für private Anlagen gefallen, und erste Schritte zur Förderung der Energiewende wurden eingeleitet. Der nächste Schritt, das Solarpaket 2, ist bereits in Planung und zielt vor allem auf den Ausbau von Solarregelungen für größere Anlagen, Batteriespeicher und gemeinschaftliche Solarprojekte ab.

Wir halten euch hier in unserem Magazin stets auf dem Laufenden.

Falls ihr weitere Fragen zum Thema habt, nehmt gerne Kontakt zu unserem Kundenservice auf, die euch gerne weiterhelfen. 

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Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.