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Inhaltsverzeichnis
Sind Balkonkraftwerke in Österreich legal?
Der Betrieb von Balkonkraftwerken ist in Österreich gesetzlich erlaubt. Die österreichische Regierung fördert sogar den Ausbau von privat erzeugter Solarenergie. So hat sie Anfang 2024 Solaranlagen bis 35 kW und Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit, um sie attraktiver für Bürgerinnen und Bürger zu machen.
Daneben wurde Mitte 2024 das Recht auf Anbringung einer Mini-Solaranlage am Balkon oder auf der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts beschlossen. Das bedeutet, Wohneigentümer haben damit das Recht, ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Voraussetzung hierfür ist eine fachgerechte Installation.
Wie viel Watt darf mein Balkonkraftwerk einspeisen?
Ein Balkonkraftwerk in Österreich darf bis zu 800 Watt einspeisen. Bei einer Anlage mit 800-Watt-Wechselrichter wird dies gewährleistet, da dieser maximal 800 Watt in den Haushalt einspeist. Rechtlich fällt ein Balkonkraftwerk damit in die Gruppe der Kleinsterzeugungsanlagen, d. h. mit weniger als 800 Watt Einspeiseleistung (gemäß Paragraph 7 Absatz 1 Z 32a ElWOG 2010).
Die angeschlossenen Solarmodule hingegen dürfen eine höhere Watt-Peak-Zahl aufweisen, sofern die Gesamtleistung der Anlage 800 Watt nicht übersteigt. Bei einer Mini-Solaranlage mit 3-4 Solarmodulen ist dies mit einem leistungsstärkeren Wechselrichter möglich, mit dem man die Ausgangsleistung auf 800 Watt drosseln kann.

Welche Anschlüsse sind erlaubt?
In Österreich darf man Balkonkraftwerke entweder mit einem haushaltsüblichen Schuko-Stecker oder einem fest installierten Wieland-Stecker anschließen. Zwar besagt die Norm OVE E 8101 des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (OVE), dass ein Schuko-Anschluss nicht normkonform und eine feste Installation über eine Elektrofachkraft erforderlich ist. Allerdings ist die Norm nicht bindend.
Laut der österreichischen Strom- und Gas-Regulierungsbehörde E-Control ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit Schuko-Stecker ausreichend. Ausschlaggebend ist, dass ein FI-Schalter in der Elektroinstallation vorhanden ist. Dieser ist in allen Mikro-Wechselrichtern von Yuma enthalten. Laut einer Studie der E-Control in Kooperation mit dem Frauenhofer Institut besteht bei Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von 800 Watt kein Risiko.

Welcher Stromzähler ist erlaubt?
Wichtig bei der Stromzähler-Frage ist, dass er über eine Rücklaufsperre verfügt. Dies verhindert, dass der Zähler nicht rückwärts läuft, wenn das Balkonkraftwerk mehr Energie erzeugt, als verbraucht. Bei modernen Stromzählern stellt dies keine Probleme dar. Allerdings gibt es noch veraltete Zähler, die auch rückwärts laufen. In der Regel kümmert sich der Netzbetreiber um den Austausch des Zählers nach Anmeldung der Anlage.
Wie und wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Die Mini-Solaranlage ist zwei Wochen vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Viele Netzbetreiber stellen auf ihren Webseiten Formulare an oder bieten die Anmeldung via Online-Portal an. Erkundige dich daher im Vorfeld über die Anmeldeoptionen und halte alle technischen Daten der Anlage bereit, wie Gesamtleistung der Solarmodule, Wechselrichterleistung und ggf. Stromspeicherinfos. Alle notwendigen Dokumente findest du in unseren Produktseiten zum Download.
Keine Mehrwertsteuer-Befreiung ab April 2025
Seit dem 1. April 2025 entfällt die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp. Hintergrund: Die österreichische Regierung hatte die Befreiung im Januar 2024 umgesetzt, um die Energiewende zu fördern. Im Zuge von Einsparungen hat die Nachfolgeregierung die Befreiung wieder aufgehoben. Daher ist der Nullsteuersatz seit dem 01.04.25 nicht mehr gültig.