Startseite Balkonkraftwerk und Mehrfamilienhaus? Das musst du beachten
Startseite Balkonkraftwerk und Mehrfamilienhaus? Das musst du beachten

Balkonkraftwerk und Mehrfamilienhaus? Das musst du beachten

Andreas König
Balkonkraftwerk und Mehrfamilienhaus? Das musst du beachten

Auspacken, ans Geländer schrauben und einstecken? Was Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern sonst noch beachten sollten liest du in diesem Beitrag.

Update: Das Solarpaket I ist offiziell in Kraft getreten. Solltest du noch einen älteren, rückwärtsdrehenden Stromzähler haben, kannst du ihn übergangsweise weiter nutzen – bis der Netzbetreiber ihn austauscht.

Auspacken, ans Balkongeländer schrauben, einstöpseln und los geht’s. In der Theorie ist ein Balkonkraftwerk blitzschnell in Betrieb genommen. Doch gerade Wohnungsmieter:innen in einem Mehrfamilienhaus sollten sich vor dem Kauf umfangend darüber informieren, was zu beachten ist.

Klimaschutz und Energiewende sind alltägliche Themen in der Weltpolitik. Auch im privaten Bereich halten alternative Energien immer mehr Einzug. Dazu gehören auch Balkonkraftwerke. Gegenüber den großen Solaranlagen sind sie platzsparender, günstiger, einfacher anzubringen und leichter in Betrieb zu nehmen. So sind sie auch für Mieter:innen eine gute Option, um selbst nachhaltigen Strom zu produzieren. Der potenzielle Markt für die Mini-Solaranlagen ist dabei riesig.

Deutschlandweit gab es Ende 2022 laut des Statistischen Bundesamts rund 43 Millionen Wohnungen. Diese verteilen sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnheime. Rund 22 der insgesamt 43 Millionen Wohnungen findet man jedoch in den deutschlandweit 3,3 Millionen Mehrfamilienhäusern. Und in diesen haben mehrere Leute ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Installation von Balkonkraftwerken geht. In diesem Artikel erfährst du, worauf du vor dem Kauf und der Installation einer Mini-Solaranlage in einem Mehrfamilienhaus achten musst.

Gesetzgebung zu Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern

Gute Nachrichten gibt es gleich zu Beginn: Das Bundesjustizministerium fertigte im September 2023 einen Gesetzentwurf an, der Änderungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht vorsieht. Diese sollen es Wohnungsmieter:innen und Wohnungseigentümer:innen künftig einfacher machen, Balkonkraftwerke installieren zu dürfen.

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen Steckersolargeräte – so werden Balkonkraftwerke dort genannt – in die Liste der sogenannten privilegierten Baumaßnahmen, die nach Paragraf 20 WEG festgelegt sind, Einzug halten. Momentan gehören zu diesem Katalog Bauarbeiten zur Barrierefreiheit, E-Mobilität, Telekommunikation und zum Einbruchschutz. Wohnungseigentümer:innen haben durch diesen Paragrafen den Anspruch darauf, eine Zustimmung zu erhalten, wenn es um bauliche Veränderungen für diese privilegierten Maßnahmen geht.

Für Mieter:innen gilt in mietrechtlichen Fragen nicht das WEG, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Und auch dort sollen Steckersolargeräte in Paragraf 554 BGB aufgenommen werden. Darin werden Baumaßnahmen aufgeführt, auf die Mieter:innen einen Anspruch haben. Bislang gehören dazu Barrierefreiheit, E-Mobilität und Einbruchschutz.

Aktuell können Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften noch ein Veto einlegen, wenn eine andere Hauspartei ein Balkonkraftwerk installieren möchte. Dazu braucht es jedoch einen triftigen Grund, wie Sicherheitsbedenken, Störung anderer Mieter:innen, oder Vorbehalte gegenüber baulichen Veränderungen. Findet der Gesetzentwurf, der noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll, in seiner aktuellen Form Anwendung, dürften Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter:innen die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr einfach so verbieten.

Muss ich die Installation der Mini-PV-Anlage mit den Eigentürmern absprechen?

Selbst wenn der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form umgesetzt wird, wäre das kein Freifahrtschein für Mieter:innen. Der Kauf einer Mini-Solaranlage sollte trotzdem mit Vermieter:innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften abgesprochen werden. Immerhin gilt es im Vorfeld einige Dinge zu klären:

  • Du musst prüfen, ob der Stromzähler eurer Wohnung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet ist. Dieser darf nämlich nicht rückwärtslaufen, wenn nicht genutzte Energie ins Stromnetz eingespeist wird. Zumindest noch nicht, denn die Bundesregierung plant, im Rahmen des Solarpakets 1 zu erlauben, dass Stromzähler für eine bestimmte Zeit rückwärtslaufen dürfen. Hier erfährst du, welche Stromzähler derzeit erlaubt sind.
  • Auch die Statik eures Balkons muss geprüft werden. Immerhin wiegt ein Balkonkraftwerk mit einem Solarmodul rund 20 Kilogramm.
  • Die Installation an Fassaden, dem Balkondach oder dem Balkongeländer muss mit den Vermieter:innen und der Wohnungseigentümergemeinschaft besprochen werden. Denn bei diesen Arten der Anbringung handelt es sich um bauliche Veränderungen. Und diese müssen zu einem späteren Zeitpunkt ohne zurückbleibende Schäden an dem Mietobjekt wieder entfernt werden können.
  • Auch die Höhe, in der dein Balkon schwebt, sollte noch beachtet werden. Wenn ein Balkonkraftwerk nämlich in einer Höhe von vier Metern oder mehr angebracht wird, greifen spezielle Schutzregelungen zur Überkopfverglasung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
  • Außerdem treten diese Regelungen in Kraft, wenn Personen sich unter den Solarpaneelen aufhalten können. Diese Regel könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören. So sollen Balkonkraftwerke zukünftig nicht mehr als Bauprodukte klassifiziert werden, da die Montage meist nichts mit einem Bau am Gebäude zu tun hat. Sobald diese Information durch das Deutsche Institut für Bautechnik bestätigt wird, gilt die Vier-Meter-Regelung nicht mehr für Mini-Solaranlagen.

Update: Am 27.10.2023 veröffentlichte das DIBt eine Klarstellung, in der es heißt, dass Balkonkraftwerke “keine Bauprodukte” sind. Damit dürfen Solarmodule auch ohne bauaufsichtliche Zulassung auf einer Höhe über 4 Meter installiert werden.

  • Selbst die Entfernung zum Nachbarhaus gilt es zu beachten. Hier muss nämlich ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Dieser liegt meist zwischen 0,5 m und 1,25 m. Dabei kommt es darauf an, ob gewisse Teile der Mini-Solaranlage brennbar sind oder nicht. Die Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland, Bau- und Brandschutzvorschrift.
  • Um vollends auf der sicheren Seite zu sein, kannst du dich bei der Inbetriebnahme eures Balkonkraftwerks an die Norm des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) halten. Diese legt die Sicherheitsanforderungen für steckfertige Photovoltaik-Anlagen fest. Alles rund um die Sicherheit von Balkonkraftwerken liest du hier.

Welche Anforderungen muss mein Balkon für eine Mini-Solaranlage erfüllen?

Bevor du dich dazu entscheidest, dir ein Balkonkraftwerk zuzulegen, solltest du überprüfen, ob dein Balkon überhaupt für eine Mini-Solaranlage geeignet ist. Immerhin wiegt ein einzelnes Solarmodul einer Mini-PV-Anlage stattliche 20 Kilogramm und misst rund 1,70 x 1 m. Es sollte also geprüft werden, ob dein Balkongeländer oder die Hauswand die Last tragen kann – und ob die Fläche auch wirklich groß genug ist für ein oder mehrere Solarmodule.

Damit dein Balkonkraftwerk auch nachhaltigen Solarstrom einspeisen kann, benötigt es logischerweise einen Stromanschluss. Solltest du eine Steckdose für reguläre Schuko-Stecker auf dem Balkon haben, ist das Problem bereits gelöst. Falls nicht, gibt es die Möglichkeit, eine Leitung vom Wohnungsinneren nach draußen zu verlegen. Solltest du die Mini-PV-Anlage mit einem Wieland-Stecker betreiben wollen, so müsstest du die Installation einer Steckdose ohnehin einer Elektrofachkraft überlassen.

Darüber hinaus solltest du auch herausfinden, in welche Himmelsrichtung dein Balkon zeigt. Optimal wäre eine Südausrichtung, da die Solarmodule so über den Tag hinweg die meisten Sonnenstrahlen abbekommen und aufnehmen können. Wie du eure Solarmodule optimal ausrichtest, erfährst du hier.

Fazit

Auch für eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus sind Balkonkraftwerke optimal dazu geeignet, eigenen und nachhaltigen Strom zu produzieren. Vor dem Erwerb gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Zwar hat das Bundesjustizministerium eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, nach der Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr einfach unterbinden dürfen. Allerdings sollte der Kauf nach wie vor mit den Parteien abgesprochen werden.

Immerhin gilt es, einige Dinge zu beachten, wie den Abstand zum Nachbarhaus, die Regelungen für Überkopfverglasung, die regionalen Bau-, Unfall- und Brandvorschriften, die Statik des Balkons, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen und ob dein Stromzähler für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks geeignet ist.

Zuletzt gilt zu prüfen, ob dein Balkon für eine Mini-PV-Anlage geeignet ist. Dazu müsstest du feststellen, in welche Himmelsrichtung der Balkon ausgerichtet ist, ob der Balkon breit genug ist für eine Mini-Solaranlage, ob das Balkongeländer die Last der Solarmodule tragen kann und ob ein Stromanschluss möglich ist. 

 

Kategorien und Top-Artikel

Andreas König

Als Content-Manager kümmert sich Andreas bei Yuma um Redaktionelles. Hier nutzt er seine Erfahrung aus dem technischen Vertrieb und diversen Redaktionen, um über News und Wissenswertes zur Photovoltaik zu informieren.